Jun.
Regionaler Sprechtag für Handwerksbetriebe und Existenzgründer in der Grafschaft Bentheim
Jun.
Regionaler Sprechtag für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Emsland
Jun.
Regionaler Sprechtag für Handwerksbetriebe und Existenzgründer in der Grafschaft Bentheim
Jul.
Regionaler Sprechtag für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Emsland
Aug.
Regionaler Sprechtag für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Emsland
Corona-Infos
Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung zum 1. März 2023 aufgehoben.
Die Verordnung zur Aufhebung der bisherigen Corona-Verordnung vom 28. Februar 2023 findet sich hier. Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Schutzmaßnahmen.
Die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und vergleichbaren Einrichtungen, sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende von Arztpraxen und medizinisch therapeutischen Einrichtungen ist mit Ablauf des 7. April 2023 entfallen.
Seit dem 8. April 2023 sind damit alle staatlich geregelten Schutzmaßnahmen weggefallen.
Informationen für Unternehmen
Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema Coronavirus benennt das Land Niedersachsen hier.
Informationen zum Thema Impfungen stellt das Land Niedersachsen hier zur Verfügung.
Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist zum 2. Februar 2023 aufgehoben worden. Diese war seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft und sollte ursprünglich bis zum 7. April 2023 gelten.
An die Stelle der Arbeitsschutzverordnung treten nunmehr Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums, die Arbeitgeber bei Bedarf zum Schutz Ihrer Beschäftigten anwenden können.
Informationen zur Aufhebung finden Sie hier.
Programm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert
Corona-Sonderprogramm: Fördermöglichkeiten für die Ausbildung in Niedersachsen
Empfehlungen zur Vermeidung von Atemwegsinfektionen wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit
Informieren und motivieren
Gerade in der Heizperiode breiten sich Atemwegsinfektionen, die über Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, regelmäßig stark aus. Das gilt nicht nur für COVID19, sondern auch für Grippe und grippale Infekte.
Nach Wegfall der Regelungen zum Umgang mit Corona sollen weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Es gilt hier das Hausrecht, bitte beachten Sie daher immer die Ankündigungen des Hauses im Eingangsbereich oder auf den Anmeldebestätigungen und Einladungen zu Terminen.
Zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen zählt vor allem die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, (Atemschutz-)Masken tragen, richtig Lüften). Zusätzlich sollten insbesondere bei hohem Infektionsgeschehen betriebsbedingte Personenkontakte möglichst eingeschränkt und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen getroffen werden. Die Organisation bzw. Wahrnehmung regelmäßiger Schutz- und Auffrischungsimpfungen gegen Grippe und COVID-19 können darüber hinaus wichtige Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz leisten. Impfungen können Erkrankungen und die Ausbreitung von Infektionen zwar nicht vollständig verhindern, schützen aber vor schweren Verläufen.
Die nachstehenden Empfehlungen sollen für Infektionsgefährdungen bei der Arbeit sensibilisieren und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen motivieren. Sie sollten auch in Pausenzeiten und in Pausenbereichen umgesetzt werden.
Die AHA+L -Formel schützt vor vielen Atemwegsinfektionen!
Abstand halten
Ein ausreichender Abstand zu anderen Personen schützt wirksam vor Tröpfcheninfektionen, die bei vielen Atemwegsinfektionen vorkommen.
Hygiene beachten
Unabhängig von der Erkrankung gilt: Nicht krank zur Arbeit gehen!
Ebenso sind die bewährten Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge zu befolgen. Regelmäßiges gründliches Händewaschen schützt zusätzlich vor dem Eindringen von Krankheitserregern in die Mund- und Nasenschleimhäute.
Atemschutz: Masken schützen vor Ansteckung
Um bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Aufenthalt in Innenräumen die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, sollten Personen, die
typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen aufweisen, medizinische
Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen.
Lüften: regelmäßig und gründlich
Fachgerechtes Lüften in regelmäßigen Abständen trägt dazu bei, in Innenräumen die Übertragung von Krankheitserregern durch Aerosole zu verringern. Soweit die Lüftung nicht über eine raumlufttechnische Anlage (RLT) erfolgt, ist regelmäßiges kurzzeitiges Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern besonders zu empfehlen. Stoßlüften ist zudem energiesparend: Im Winter reichen schon wenige Minuten Stoßlüften für einen vollständigen Luftwechsel aus, ohne dabei den Raum auszukühlen. Weiterführende Informationen enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6).
Zusätzliche Empfehlungen bei hohem Infektionsgeschehen
Zur Bewertung, ob ein hohes Infektionsgeschehen vorliegt, können z. B. Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts (RKI), der Arbeitsgemeinschaft Influenza oder die amtlichen Mitteilungen der regionalen Gesundheitsbehörden herangezogen werden. Liegt ein hohes Infektionsgeschehen vor, empfiehlt es sich, zusätzlich die nachstehenden Maßnahmen umzusetzen.
Betriebsbedingte Personenkontakte reduzieren
Weniger Personenkontakte bedeuten weniger Gelegenheiten zur Übertragung von Krankheitserregern. Gerade bei hohem Infektionsgeschehen können die verstärkte Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten für Besprechungen, die Verringerung der Zahl gleichzeitig in Innenräumen anwesender Personen bis hin zur Erledigung geeigneter Tätigkeiten im Homeoffice wichtige zusätzliche Beiträge zur Verhinderung von Atemwegsinfektionen leisten.
Vulnerable Personen schützen
Bei hohem Infektionsgeschehen sollten vorsorglich auch symptomfreie Personen immer dann eine medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske tragen, wenn Kontakt oder Umgang mit vulnerablen Personen besteht.