Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen 300 Millionen Euro Unterstützung

Land Niedersachsen bietet Unterstützung für Unternehmen, die von Energiepreissteigerungen besonders betroffen sind.

Tafel mit Geld - Energiekosten
Zerbor

Mit dem Programm „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land Niedersachsen Unterstützung für Unternehmen an, die von den Energiepreissteigerungen besonders betroffen sind.

Grundlage sind die „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für durch Ausgabensteigerungen in ihrer Existenz bedrohte kleine und mittlere Unternehmen als Folge des russischen Angriffskrieges vom 1. Januar 2023“. Die Richtlinien stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Firmen können demnach eine Unterstützung beantragen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Firmen haben nicht mehr als 250 Arbeitsplätze und ihren Sitz in Niedersachsen.
  2. Die Gesamtausgaben für Energie für das antragstellende Unternehmen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 lagen um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021.
  3. Der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30. November 2022 lag unter dem verfügbaren Zahlungsmittelstand am 1. Juli 2022.

Liegen die Voraussetzungen vor, so können die Unternehmen maximal 500.000 Euro erhalten. Allerdings werden die Ausgaben, die über die Verdopplung hinausgehen, nur bis zu 80 Prozent erstattet.

Soweit es eine Flut von Anträgen geben wird und nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um sämtliche, dem Grunde nach, zu gewährende Zuschüsse auszahlen zu können, werden sämtliche Zuschüsse quotal gekürzt. Es besteht zudem kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Leistung, da es sich um eine Billigkeitsleistung handelt. Die Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Firmen, die die Hilfe beantragen, müssen zudem erklären, dass sie sich verpflichten, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.

Informationen, sowie Musterbeispiele zur Berechnung stellt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hier zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover. Diese stellt die für die Antragstellung inklusive Auszahlungsanforderung erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite bereit.

Anträge sind ausschließlich digital über das Kundenportal der NBank ab dem 23. Februar 2023 bis spätestens 31. März 2023 zu stellen. Nachdem die Antragsprüfung im Einzelfall abgeschlossen ist, zahlt die NBank zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 Prozent des errechneten Förderbetrages aus.

Informationen zur Antragstellung stellt die NBank schon jetzt hier zur Verfügung.