Neue Richtlinie vom BMWK 80 Mio. Euro für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der E-Mobilität

Projektskizzen können bis zum 30.09.2022 beim DLR Projektträger eingereicht werden.

e-mobility
Olivier Le Moal

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Förderaufruf zur Forschung und Entwicklung für eine erfolgreiche Transformation zur Elektromobilität und Systemintegration veröffentlicht. Für die Förderung stehen insgesamt 80 Mio. Euro zur Verfügung.

Schwerpunkte der Förderung liegen auf Projekten, die Lösungen für bidirektionales Laden bereitstellen, insbesondere:

  • Förderschwerpunkt „bidirektionale Flottenkraftwerke 2025“: Ziel dieses Förderschwerpunkts ist es, das bidirektionale und stromsystemdienliche Laden durch anwendungsnahe Forschung weiterzuentwickeln. Die geförderten Projekte sollten das Ziel haben, den überwiegenden Teil der Ladevorgänge von elektrischen PKW und LKW ab 2025 im Zusammenspiel mit anderen Komponenten des Energiesystems strommarkt- und systemdienlich zu steuern.
  • Förderschwerpunkt resiliente „low-cost“ ProsumerLadeinfrastrukturen für Eigenheime, Quartiere, gewerbliches Depot-Laden und öffentliche Hochleistungs-Ladezentren in Agglomerationsräumen und entlang von Autobahnen und Fernstraßen“. Ziel ist die Entwicklung von „low-cost“ Prosumer-Ladeinfrastrukturen. Diese sollen durch eine Kombination von Eigenerzeugung und Zwischenspeicherung von Strom, marktdienlicher Steuerung und sektorübergreifendem Energiemanagement dazu befähigt werden, Ladevorgänge von batterieelektrischen PKW- und Schwerlastverkehr stets zuverlässig, kostengünstig und abgesichert zu realisieren.
  • Förderschwerpunkt „Produkte und Produktionsprozesse für eine erfolgreiche Transformation zur Elektromobilität“: Ziel ist, Wertschöpfung, Kosteneffizienz, heimisches Know-how, Lieferketten-Resilienz und Neuausrichtung der Produkte und Produktionsprozesse durch Forschung und Entwicklung so zu verbessern, dass die Transformation zur Elektromobilität unterstützt und erfolgreich bewältigt wird.

Unternehmen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Universitäten oder sonstige Forschungseinrichtungen können bis zum 30. September 2022 Projektskizzen einreichen. Das BMWK begrüßt insbesondere die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen, der Zulieferindustrie und von Anbietern innovativer digitaler Lösungen.

Weitere Informationen zum Gegenstand der Förderung, zur Antragsberechtigung und zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem beigefügten Förderaufruf.

Weiterführende Informationen und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie hier. Die Projektträgerschaft liegt beim DLR Projektträger, Telefon: +49 22 03/6 01-45 42, E-Mail: pt-em@dlr.de.