Abwicklung von Auslandsaufträgen im Januar

Weitere Informationen
MR

Abwicklung von Auslandsaufträgen im Januar

Ausländische Subunternehmer und Mitarbeiter in Niedersachsen

Welche Änderungen sind neu?

Wer aus einem Risikogebiet nach Niedersachsen einreist, muss sich unmittelbar nach der Einreise nach Niedersachsen testen lassen oder einen höchstens 48 Stunden alten Corona-Test (PCR-Test) in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorlegen.

Auch bei einem negativen Testergebnis muss sich der  Einreisende unverzüglich in seine Wohnung/Haus begeben und sich 10 Tage lang dort in Quarantäne begeben. Frühestens nach 5 Tagen Quarantäne kann sich der Betroffene mit einem zweiten molekularbiologischen PCR-Test freitesten lassen.

Nach wie vor gilt außerdem:

Es gibt lediglich eine Ausnahme, die nicht zur Einreiseanmeldung verpflichtet. Nur Personen im „kleinen Grenzverkehr“ brauchen keine Einreiseanmeldung vornehmen.

Ausnahmen, die von der Quarantänepflicht befreien und auch keinen Test erfordern

„Kleiner Grenzverkehr“ mit triftigem  beruflichen  Reisegrund

  • Aufenthalt in einem Risikogebiet dauert weniger als 24 Stunden
  • Der Aufenthalt in Niedersachsen/Deutschland  dauert weniger als 24 Stunden (gilt z. B. für ausländische Subunternehmer, die in Niedersachsen arbeiten)

Durchreise oder kurzer Aufenthalt in Niedersachsen

  • Betrifft  Personen, die grenzüberschreitend arbeiten (z. B. Waren- und Gütertransporte, Verkehrsunternehmen) und sich weniger als 72 Stunden in Niedersachsen/Deutschland aufhalten oder sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten

Wöchentliches Pendeln

  • Gilt für Berufstätige, Studierende oder Auszubildende, wenn sie mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnsitz zurückkehren (Bescheinigung erforderlich durch Arbeitgeber etc.)

Verwandtenbesuche (seit dem 23.12.2020)

  • Personen mit einem Wohnsitz und Arbeitsverhältnis in Niedersachsen, die ihre Verwandten ersten Grades, ihre Ehegatten/Ehegattin oder Lebensgefährtin/Lebensgefährte im Ausland besucht haben und zurückkehren, um weiter ihrer Arbeit in Niedersachsen nachzugehen.


Außenwirtschaftsberaterin

Telefon 0541 6929-940
h.leyer@hwk-osnabrueck.de