
Aktuelle Coronaverordnung
Öffnungsmöglichkeiten der Betriebe
In Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Umsetzung, Durchführung und Überwachung der Niedersächsischen Corona-Verordnung zuständig. Daher entscheidet die jeweils zuständige Kommune über den jeweiligen Einzelfall.
Sollten Sie detaillierte Fragen zur Öffnungsmöglichkeit Ihres Betriebes haben, z.B. welche Tätigkeiten Sie im Einzelnen als Friseur ausüben oder ob Sie Ihr Ladengeschäft unter bestimmten Hygienevorschriften / -konzepte öffnen dürfen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde Landkreis Osnabrück, Landkreis Emsland, Landkreis Grafschaft Bentheim oder Stadt Osnabrück.