Aktuelle Liquiditätshilfen und Investitionsförderungen

Corona Finanzhilfen
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Aktuelle Liquiditätshilfen und Investitionsförderungen

Förderprogramme für Handwerksbetriebe

Aufgrund der aktuellen Situation durch den Teillockdown werden Unternehmen weiterhin durch Förderprogramme von Land und Bund unterstützt. Wir haben ihnen nachfolgend die relevanten Förderprogramme aufgelistet.

Corona-Hilfe

Das vom Bund ganz aktuell initiierte Unterstützungsprogramm „Corona-Hilfe“ (Name steht noch nicht fest!)  als außerordentliche Wirtschaftshilfe aufgrund des zweiten  Corona-Lockdowns wird derzeit auf den Weg gebracht. Folgende grobe Richtlinien aus diesem Programm sind aktuell bekannt:

  • Zielgruppe des Förderprogramms sind die Betriebe, die wegen des aktuellen Lockdowns im November 2020 komplett schließen mussten
  • Bezugsmonat ist der durchschnittliche monatliche Umsatz im November 2019
  • Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale (Fixkosten) ausbezahlt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes aus dem  Bezugsmonat für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern
  • Bei größeren Betrieben sieht das EU-Beihilferecht bestimmte Obergrenzen vor. Hierzu ist die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie abzuwarten
  • Für neu gegründete Unternehmen (nach November 2019) wird der Umsatz aus Oktober 2020 herangezogen werden
  • Soloselbständige haben ein Wahlrecht: Sie können als Bezugsrahmen nicht den Monat November 2019 heranziehen, sondern auch den durchschnittlichen Jahresumsatz 2019 zu Grunde legen.
  • Die Antragstellung soll ebenfalls über die Plattform erfolgen unter der auch die Anträge auf Überbrückungshilfen durch die Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie Rechtsanwälte gestellt werden können.

Achtung

Diese aktuelle „Corona-Hilfe“ des Bundes wird derzeit noch in eine Förderrichtlinie umgesetzt – Erst dann können Sie Anträge stellen.

Wir werden Sie informieren, sobald eine konkrete Richtlinie vorliegt. Alternativ können Sie sie sich auch bei Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de) informieren oder ihren Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer oder Rechtsanwalt  kontaktieren.

Die weitern aktuell gültigen Förderprogramme finden Sie hier kurz beschrieben und sind mit einer Verlinkung versehen.

Neustart Niedersachsen Investition

Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft? Nach den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie wollen Sie mit neuen Investitionsvorhaben zu einem Neustart in Niedersachsen beitragen?

Mithilfe der Förderung  „Neustart Niedersachsen Investition“ der NBank können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Weitere Infos finden Sie hier.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Organisationen. Sie hilft Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.  Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.

Weitere Infos finden Sie hier.

Digitalbonus.Niedersachsen

Sie wollen in Ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen beschleunigen?

Mithilfe des Digitalbonus. Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss beantragen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Neustart Niedersachsen Innovation

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind und notwendige Innovationstätigkeiten nicht verschieben wollen, haben mit dieser Förderung die Möglichkeit Unterstützung für Forschungs-und Entwicklungsvorhaben zu erhalten.

Die Förderung soll das wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Niedersachsen-Schnellkredit

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Weitere Infos finden Sie hier.


Berater für Unternehmensnachfolge und
Existenzgründungen

Telefon 0541 6929-910
m.hein@hwk-osnabrueck.de


Betriebswirtschaftlicher Berater
Mediator im Handwerk (ZDH)

Telefon 0541 6929-920
a.goebel@hwk-osnabrueck.de


Betriebsberater, Demographieberater

Telefon 0541 6929-970
a.strehl@hwk-osnabrueck.de