Nie ohne A1-Bescheinigung! Als Selbständige*r im Ausland arbeiten

Neues bei der Antragstellung.

Mann arbeitet am Laptop
beeboys

Um als Selbstständige*r in einem anderen Land arbeiten zu können, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung. Diese bescheinigt den ausländischen Behörden, in welchem Land Sie sozialversichert sind und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung bestätigt Ihren Sozialversicherungsstatus für den in der Bescheinigung angegebenen Zeitraum.

Dabei ist es egal, ob es sich um einen Kundenauftrag, eine Messe oder um eine Besprechung handelt.

Die A1-Bescheinigung müssen Sie als Selbstständiger sowie als Arbeitnehmer bei jeder grenzüberschreitenden Tätigkeit im EU-Ausland, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stets dabei haben.

Denn Entsendete bleiben in dem Staat versichert, in dem sie eigentlich arbeiten. Dies bedeutet auch, dass weiterhin Sozialversicherungsbeiträge in dem ursprünglichen Arbeitsland gezahlt werden. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Entsendung oder die selbständige Tätigkeit eine Dauer von 24 Monaten nicht übersteigt.

Auch eine nur wenige Stunden dauernde Dienstreise ins Ausland macht die Ausstellung der Entsendebescheinigung A1 erforderlich.

Die A1-Bescheinigung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping. Ob die erforderliche A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Tätigkeit vorliegt, wird in vielen Ländern verstärkt vor Ort kontrolliert.

Was ist neu bei der Antragstellung?

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Antragstellung für Selbständige nur noch elektronisch möglich. Sie erfolgt über die Anwendung sv.net. Sie können sich ab dem 03.01.2022 in der sv.net Version 22.0.0 nach Eingabe Ihrer Firmendaten mit einem Benutzernamen und Passwort registrieren oder aber über die Online-Version direkt eine Meldung abgeben. Ein Antrag über Ihr Lohnabrechnungsprogramm ist jedoch nicht möglich.

Zur Antragstellung!

Haben Sie Fragen zur A1-Bescheinigung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Außenwirtschaftsberaterin

Telefon 0541 6929-940
h.leyer@hwk-osnabrueck.de