Verlängerung der Richtlinie Anerkennungszuschuss für Personen mit ausl. Berufsqualifikationen

Zusätzliche Fördermöglichkeiten für Kosten der Qualifikationsanalyse.

Mann arbeitet am Laptop
beeboys

Die Richtlinie für den Anerkennungszuschuss für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen ist übergangsweise verlängert und um Fördermöglichkeiten für Kosten der Qualifikationsanalyse erweitert worden.

Anträge können bis zum 30. Juni 2023 bei der zentralen Förderstelle im Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gestellt werden. Ihre Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet sie an die Förderstelle weiter.

Folgende Leistungen können gefördert werden:

  • Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)
  • Qualifizierungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (Qualifizierungsförderung)
  • Qualifikationsanalysen zur Feststellung beruflicher Kompetenzen (Qualifikationsanalyse)

Einen Antrag stellen, können Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Lassen Sie sich gern bei uns beraten!


Sachbearbeiterin Berufliche Bildung

Telefon 0541 6929-501
c.hinz@hwk-osnabrueck.de