Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schaffen

Förderung von Langzeitarbeitslosen

Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schaffen

Gemeinsam Chancen des neuen Teilhabechancengesetzes in Niedersachsen engagiert nutzen!

Die Lage am Arbeitsmarkt ist so gut wie lange nicht mehr. Gleichzeitig ist die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin eine große Herausforderung, der man sich gemeinsam mit vereinten Kräften stellen muss. Die Bundesregierung hat den Jobcentern zum Jahreswechsel für diese Aufgabe mit dem „Teilhabechancengesetz“ zwei neue attraktive Förderinstrumente und erhebliche Finanzmittel an die Hand gegeben. Damit können in Niedersachsen in den nächsten Jahren jährlich viele langzeitarbeitslose Menschen zusätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden.

Beide Instrumente richten sich an alle Arbeitgeber. Für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose ist eine langfristige Förderung des gezahlten Lohnes für bis zu fünf Jahre und bis zu 100 Prozent der Lohnkosten möglich. Begleitende Betreuung und Unterstützung für Beschäftigte und Arbeitgeber für den gesamten Zeitraum sind möglich. Ebenso wird Qualifizierung unterstützt. Alle Wirtschaftsunternehmen, Kommunen und gemeinnützigen Träger sind aufgerufen, geeignete Arbeitsplätze bereit zu stellen, den Menschen eine Chance zu geben sich als Arbeitnehmer zu bewähren und ihnen eine soziale Teilhabe zu ermöglichen. Durch kluge Arbeitsorganisation können so auch Fachkräfteengpässe abgemildert werden, wenn Fachkräfte durch zusätzliche Helfer Entlastung erhalten.

Weitere Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter dem Schwerpunktthema „Sozialer Arbeitsmarkt“. Für nähere Informationen zur Förderung und zur Klärung des weiteren Vorgehens steht Ihnen Ihr örtliches Jobcenter jederzeit zur Verfügung.