Aufruf zu Spenden von Sanitätsmaterial

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Aufruf zu Spenden von Sanitätsmaterial

Unterstützung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung zur Verteilung an ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium ruft zu Spenden von Sanitätsmaterial auf, die über den eigenen benötigen Bedarf hinausgehen. Hintergrund ist, dass das Niedersächsische Wirtschaftsministerium vom Fachausschuss „Pflege und Gesundheit der Landesarbeitsgemeinschaft“ der Freien Wohlfahrtspflege dringend um Unterstützung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung zur Verteilung an ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen gebeten wurde. Auch wenn der Krankenhausbereich vorrangig ist, so benötigen die Pflegeeinrichtungen zur Fortsetzung ihrer Arbeit ebenfalls dringend Schutzausrüstung.

Insbesondere werden benötigt

  • Schutzbrillen
  • FFP 2 oder FFP 3-Masken
  • OP-Masken
  • Schutzkittel
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektion, Fläche in Liter
  • Desinfektion, Hand in Liter

Weiterhin verteilt das Robert-Koch-Institut bereits Richtlinien zur Aufbereitung und Wiederverwendung von Schutzkleidung. Ein Vorschlag ist, dass Mundschutz-Masken und Schutzkittel genäht werden. Hier sind die Maßschneiderinnen und Maßschneider genannt. Es bedarf dazu allerdings der Einhaltung von fachlichen Hinweisen seitens des Robert-Koch-Instituts.

Unternehmen, die vorhandene Schutzausrüstung zur Verfügung stellen oder Mundschutzmasken und Schutzkittel produzieren können, sollten sich mit dem Lagezentrum im Niedersächsischen Innenministerium in Verbindung setzen, Tel.: 0511 120-6528 oder verbinder.mw@mi.niedersachsen.de.