
Ausbildung der Ausbilder, Vollzeit
Ab 3. Januar 2022 – Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO
Sie wollen Jugendliche für Ihren Betrieb ausbilden?
Dann müssen Sie als Ausbildende zusätzlich zu Ihrer fachlichen Eignung berufspädagogische Kenntnisse erwerben. Diese sind gemäß § 3 der Ausbildereignungsverordnung durch eine Prüfung nachzuweisen. Die bestandene Abschlussprüfung wird auf Antrag als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt.