Kurzarbeitergeld Auslauf der Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld

Die Sonderregeln zur Kurzarbeit sind zum 30. Juni 2023 ausgelaufen.

Seit dem 1. Juli 2023 gelten wieder die Voraussetzungen, die vor der Corona-Pandemie galten.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kurzarbeit und Qualifizierung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier veröffentlicht.

Informationen zum Kurzarbeitergeld und die Kontaktdaten des Arbeitgeberservice stellt Ihnen die Bundesagentur für Arbeit hier zur Verfügung.