Automobilkaufmann

Im Mittelpunkt deiner Arbeit stehen Automobile als hochwertige technische Produkte. Du bist in den drei Hauptgeschäftsbereichen eines Autohauses tätig.
Das sind: Service, Teile und Zubehör, Neu- und Gebrauchtwagen sowie Finanzdienstleistungen. Du verbindest in deinem Beruf kaufmännische Kompetenzen mit technischem Produkt- und Bedienungs-Know-how. Darüber hinaus hast du sehr viel Kundenkontakt und erledigst auch zahlreiche kaufmännische Tätigkeiten.

Der Beruf des Automobilkaufmanns ist im Wesentlichen durch zwei Schwerpunkte geprägt: die betriebsspezifische Arbeitsorganisation, Information, Kommunikation und Kontrolle zum einen sowie alle Tätigkeiten in den Bereichen Markt und Vertrieb beziehungsweise Finanz- und Servicedienstleistungen zum anderen.

Bei Automobilkaufleuten sind Verständnis und Interesse für technische Zusammenhänge besonders wichtig. Du solltest in Zusammenhängen denken und Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen. Das sind wichtige Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Wenn du sie erfüllst, kann dich auf dem Weg zum Automobilkaufmann niemand ausbremsen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur
 

Besonderheiten

Automobilkaufleute sind in Autohäusern und Handwerksbetrieben des Kraftfahrzeug-technikerhandwerks tätig. Sie sind aber auch in den Bereichen Nutzfahrzeuge und Motorräder einsetzbar.

Die Arbeitsgebiete umfassen die Disposition, Beschaffung, Vertrieb und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie den Kundendienst.
Sie bieten alle das Kraftfahrzeug betreffenden Dienstleistungen an, sie sind insbesondere mit der Vorbereitung, dem Angebot und der Vermittlung von Finanzierungs-, Leasing-, Versicherungs-, und Garantieverträgen befasst.

Automobilkaufleute arbeiten kundenorientiert und tragen dazu bei, einen wirtschaftlichen Betriebsablauf zu sichern. 

Aufstiegschancen

*Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO) – der Meistertitel für Kaufleute (www.kfm-fachwirt.de)
*Geprüfte/r Automobilverkäufer/in

 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

Berichtshefte erhalten Sie bei der Handwerskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.autoberufe.de  

Sonstige Informationen