Beton- und Stahlbetonbauer

Er ist jung und stark: der Beton. Zwar haben die Alten Römer schon beim Bau des Pantheons einen ähnlichen Werkstoff benutzt, aber unser heutiger Beton ist mit 150 Jahren vergleichsweise jung. Vor allem gemeinsam mit seinem besten Freund, dem Stahl, ist Beton ausgesprochen kräftig und hält hohen Belastungen stand.

Die Arbeit mit diesen starken Materialen ist sehr abwechslungsreich: von der Herstellung des Betons nach den jeweils für das Bauvorhaben notwendigen Rezepturen über die Fertigung der Schalung bis hin zum Einbau der Stahlbewehrung. Auch baust du Geschossdecken und Treppen im Wohnungsbau oder arbeitest beim Bau von hoch komplizierten Ingenieurbauwerken wie Brücken, Fernsehtürmen und Staudämmen.

Vom Beton- und Stahlbetonbauer werden vor allem eine gute Auffassungsgabe, technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, Augenmaß und räumliches Vorstellungsvermögen erwartet. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Neben der Teamarbeit wird bei diesem Beruf auch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung verlangt.
 

Besonderheiten

Unter den Bauberufen hat der Beton- und Stahlbetonbauer eine Schlüsselstellung. Neue Baustoffe, Bauverfahren und Erkenntnisse wandelten den Beruf des Beton- und Stahlbetonbauers.

Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung mit dem Abschluss Hochbaufacharbeiter/in (2 Jahre = Stufe 1) erfolgen und kann bei einem Jahr Verlängerung (Stufe 2) zum Berufsabschluss Beton- und Stahlbetonbauer/in führen. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Handwerk
    * Werkpolier
    * geprüfter Polier, Meister
    * Betriebswirt des Handwerks
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft / Beton- und Stahlbetonbauer / Beton- und Stahlbetonbauerin finden Sie hier:

www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
 

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bauen-hat-zukunft.de  

Sonstige Informationen

Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.

Internet: www.soka-bau.de