Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik

Es ist kaum zu glauben, aber mindestens eine Sache haben Tore, Schranken, Förderbänder, Aufzüge, Rolltreppen, Kräne, Hebebühnen, Ventile, Klappen, Schieber, Pumpen, Lüfter sowie alle Arten von Produktionsmaschinen gemeinsam: E-Motoren sorgen dafür, dass sie sich in Bewegung setzen. Als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik machst du das möglich.

Du sorgst in diesem Beruf für Bewegung: Schalt- und Steuerschränke oder Regeleinrichtungen veranlassen, dass sich die genannten Maschinen zur richtigen Zeit, auf bestimmte Dauer und in die richtige Richtung in Bewegung setzen. Transformatoren wandeln Spannungen und Ströme um. Generatoren und Stromerzeugungsaggregate erzeugen elektrische Energie.

Du kümmerst dich aber auch darum, wenn mal nicht alles rund läuft. Denn bei nimmermüdem Einsatz kann schon mal die Motorwicklung durchbrennen, die Lager können ausschlagen oder die Steuerung muss an geänderte Abläufe angepasst werden. Dann wickelst Du einen Anker neu, drehst den Kollektor ab, wuchtest die Welle aus oder erneuerst das Lager. Kenntnisse in der elektrischen Energietechnik, in mechanischen Bearbeitungsverfahren, aber auch der Energieelektronik sowie der Programmierung helfen dir als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik dabei, diese Aufgaben zu lösen.

Als Voraussetzung für diesen vielfältigen Beruf solltest Du auf jeden Fall handwerkliche Grundkenntnisse in der Metallbearbeitung mitbringen. Mit solchen Eigenschaften kannst du in diesem Beruf dann auch wirklich viel bewegen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. 

Besonderheiten

Mit der neuen Ausbildungsordnung wird die "gestreckte Gesellenprüfung" eingeführt. Die Leistungen der zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres vorgesehenen Zwischenprüfung werden somit als Teil I der Gesellenprüfung in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung (Teil II) einbezogen. 

Aufstiegschancen

Betriebsassistent im Handwerk, Staatlich geprüfter Elektro-Techniker, Meister, Betriebswirt des Handwerks. 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik finden Sie hier:
www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre (42 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Landesinnungsverband für Elektro- und Informationstechnik Niedersachsen/Bremen 

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhhältlich. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zveh.de.  

Sonstige Informationen

Aktuelle Infos zur Ausbildung in den elektrotechnischen Berufen gibt es unter www.ezubis.de.