Fahrzeuglackierer

Vielleicht knallrot? Oder sogar quietschgrün? Unabhängig von persönlichen Vorlieben gilt: Wenn Du Farbe in deine Arbeitswelt bringen möchtest, dann ist Fahrzeuglackierer genau das Richtige für dich.

Du schützt und veredelst in diesem Beruf die Karosserien und Oberflächen von Fahrzeugen - vom Motorrad bis hin zum Flugzeug. Zudem beseitigst du Unfallschäden, pflegst Lackoberflächen und stellst den Korrosionsschutz wieder her. Dabei ist die fachgerechte Ausführung mit umweltverträglichen Farben und Lacken wichtig. Mit modernster Werkstatttechnik und Lackieranlagen sorgst du also für Topqualität bei der Reparatur und der Lackierung von Fahrzeugen aller Art.

Zu deinen Aufgaben gehört es, Karosserien fantasievoll zu gestalten und Airbrush-Techniken anzuwenden. Dein Einsatzgebiet reicht dabei von der dezenten Farbabstufung bei Fahrzeugen bis hin zu werbewirksam aufgemachten Firmenfahrzeugen mit Schriftdesign dank Computertechnik.

Bei deinen Aufgaben sind Kreativität und technisches Know-how gefragt. Denn mit diesen Eigenschaften bearbeitest und gestaltest du Karosserieflächen und Tuningbauteile nach allen Regeln der Kunst - und verwandelst Serienmodelle in unverwechselbare Einzelstücke. Bei der interessanten und kreativen Tätigkeit kannst du deine Ideen einbringen. Zudem stehen dir Aufstiegsmöglichkeiten zum Werkstattleiter und Meister offen. In der Summe sind das rosige Aussichten. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Handwerkliches und gestalterisches Geschick.

Der ideale Beruf für junge Leute, die gerne ein "buntes" Leben führen. 

Besonderheiten

Die Ausbildungsordnung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin ist als eigenständige neue Ausbildungsordnung zum 01.08.2003 in Kraft getreten. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Handwerk
    * Meister
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Restaurator im Handwerk
 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin finden Sie hier: www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Malerverband Niedersachsen
Internet: www.malerverband-nds.de/  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Sonstige Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hauptverbandes Farbe, Gestaltung, Bautenschutz unter www.farbe.de sowie unter www.autoberufe.de