Fliesen-Platten-Mosaikleger

Von Fliesen in allen Farben und Formen bis hin zu ausgefeilten Mosaiken - die Arbeit des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers ist so vielfältig wie das Material, das er verwendet. Du gestaltest Wand- und Bodenflächen innerhalb und außerhalb von Gebäuden - zum Beispiel mit keramischen Boden- und Wandbelägen, Natursteinen oder Betonwerksteinplatten. Du schaffst mit den Belägen eine freundliche und individuelle Umgebung. In Schwimmbädern und Krankenhäusern sind die Fliesen, Platten und Mosaike darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung für Sauberkeit und Hygiene.

Vor dem Verlegen musst du zunächst berechnen, wie viele Fliesen für die jeweilige Verlegetechnik benötigt werden. Dabei muss der Verleger alle Ecken, Nischen und Vorsprünge entsprechend berücksichtigen. Dann erst geht die eigentliche Handarbeit los: Du stellst Ansetz- oder Verlegemörtel her, der eine feste Verbindung zum Untergrund schafft. Nun folgt der Einsatz von Schneidegeräten, Trocken- und Nassschneide- sowie Abfass- und Abkantmaschinen, die für eine saubere Maßarbeit notwendig sind.

Für diesen Beruf brauchst du eine Reihe von Fähigkeiten und Fertigkeiten: Die Farbenlehre und Gestaltung musst du genauso beherrschen wie Tätigkeiten im Wärme-, Schall- und Feuchteschutz. Auch solltest du in den verschiedenen Verlegemethoden sowie im Umgang mit Estrichen und Unterputzen sicher sein. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Technisches Verständnis, Handgeschicklichkeit, Genauigkeit, Sinn für Farben 

Besonderheiten

Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung in 2 Jahren ( Stufe 1 ) mit dem Abschluss Ausbaufacharbeiter/-in erfolgen und kann mit einem Jahr Verlängerung ( Stufe 2 ) zum Berufsabschluss Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in führen. 

Aufstiegschancen

  • Meisterprüfung
    * Staatl. gepr. Bautechniker
    * Dipl.-Ing. (FH) in den Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen
    * Dipl.-Ing. in den Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen
 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin finden Sie hier: www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/home-de  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http;//www.bauen-hat-zukunft.de  

Sonstige Informationen

Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.

Internet: www.soka-bau.de