Gebäudereiniger

Als Gebäudereiniger sorgst du dafür, dass Gebäude - vom kleinen Häuschen bis hin zum Wolkenkratzer - blitzblank werden und lange schön anzusehen sind, von innen und von außen. Mit schlichtem Saubermachen ist es jedoch bei diesem sehr abwechslungsreichen Beruf nicht getan.

Deine Kunden erwarten von dir fundierte Kenntnisse der verschiedenen Reinigungsmittel und Materialien wie etwa Stein, Holz und Metall, denn jede Oberfläche will mit dem richtigen Produkt behandelt werden. Reinigungsmittel setzt du natürlich richtig dosiert und umweltschonend ein. Auch technisches und physikalisches Wissen ist wichtig sowie Freude am Umgang mit Menschen. Du sorgst nicht nur für hygienisch saubere Aufenthaltsorte, sondern auch für die Werterhaltung von Gebäuden jeder Art, beispielsweise durch die Reinigung von Fassaden und die Pflege von hochwertigen Bodenbelägen.

Du arbeitest meist im Team und verwendest für deine Arbeit moderne Hochleistungsmaschinen. Für dich gibt es immer wieder neue Aufgaben und wechselnde Einsatzorte: Krankenhäuser, Großraumbüros, Warenhäuser sowie historische Bauwerke. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. 

Besonderheiten

Das Gebäudereiniger-Handwerk beschäftigt von allen Handwerkszweigen die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Lehrlingszahlen sind überraschend niedrig, daher für ausgebildete Fachkräfte hervorragende Berufschancen. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Gebäudereiniger-Handwerk
    * Meister im Gebäudereiniger-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Hervorragende Aussichten bei Start in die Selbständigkeit, der Beruf Gebäudereiniger ist nicht so stark von den konjunkturellen Schwankungen betroffen wie andere Branchen.
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin finden Sie hier: www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Landesinnunng der Gebäudedienstleister Niedersachsen:
die-gebaeudedienstleister-nds.de/