Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker

Der Lack glänzt makellos: Die alte hässliche Delle ist nicht mehr zu sehen. Damit ein Fahrzeug derart Eindruck schinden kann, ist manchmal viel Arbeit notwendig. Als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker sorgst du dafür, dass Schäden nicht mehr zu sehen sind - und übernimmst noch viele weitere Aufgaben.

In diesem Beruf stellst du Karosserien von Pkw und Nutzfahrzeugen her beziehungsweise reparierst sie. Du kannst dich dabei in drei Fachrichtungen spezialisieren.

In der Fachrichtung Karosserie-Instandhaltungstechnik entfernst du zum Beispiel Beulen und tunst langweilige Serienautos. Du reparierst und lackierst alles vom leichten Kratzer im Blech bis hin zum schweren Unfallschaden. Und mit einem computergesteuerten Richt- und Messsystem überprüfst du zudem Fahrzeuge nach einem Crash, damit sie wieder "geradeaus" laufen.

Wenn du einen einfachen Transporter in einen kompletten Rettungswagen oder ein Tiefkühlfahrzeug verwandeln möchtest, dann ist die Fachrichtung Karosseriebautechnik das richtige für dich. Du bist dabei für Auf- und Umbauten sowie Zusatzausstattungen zuständig. Zudem ist auch kein Problem für dich, einen Oldtimer zu restaurieren.

In der Fachrichtung Fahrzeugbautechnik stellst du individuelle Gefährte her, zum Beispiel Anhänger, Sattelauflieger und Spezialfahrzeuge. Du konstruierst für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke Fahrzeuge am Computer mit CAD (Computergestütztes Design), baust mit Materialien wie Stahl, Kunststoff, Holz und Karbon und holst die Betriebserlaubnis (TÜV) ein. Alle drei Fachrichtungen kann man nicht nur in der Werkstatt erlernen, sondern auch bei Herstellern und in Einrichtungen mit Fuhrpark.

Zusammengefasst heißt das: Wenn Du auf Autos mit Hightech abfährst, dann bist du in diesem Beruf in der Poleposition! 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Interesse an modernster Technik, räumliches Vorstellungsvermögen und handwerkliches Geschick 

Besonderheiten

Die Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbauer wurde neugeordnet und trat zum 01.08.2003 in Kraft mit folgenden neuen Fachrichtungen:
* Karosserieinstandhaltungstechnik
* Karosseriebautechnik
* Fahrzeugbautechnik

Weitere aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. (ZKF) unter www.zkf.com (Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Marktplatz 2-4, 61118 Bad Vilbel, Tel.: 06101/12061, Fax: 06101/12598, Email: info@zkf.com).

Mit der neuen Ausbildungsordnung wird die "gestreckte Gesellenprüfung" eingeführt. Die Leistungen der zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres vorgesehenen Zwischenprüfung werden somit als Teil I der Gesellenprüfung in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung (Teil II) einbezogen. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
    * Meister im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin finden Sie unter: www.bibb.de 

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre (42 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Landesinnungsverband des Fahrzeug- und Karosseriebauer-Handwerks Niedersachsen/Bremen
Internet: www.kfb-niedersachsen.de/  

Berichtshefte

Sind erhältlich bei der zuständigen Innung. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zkf.com