Konditor

Viele Genießer geben sich gern süßen Verlockungen hin. Als Konditor sorgst du dafür, dass dies möglich wird. Zahlreiche Pralinenspezialitäten, Kuchen, Creme- und Obsttorten sowie Eisspeisen bis hin zu Baumkuchen und anderen Köstlichkeiten: Du stellst sie her. Die Leckereien müssen dabei nicht nur gut schmecken, sondern auch verführerisch aussehen.

Erlesene Vielfalt für den feinen Geschmack: Fantasievoll entwirfst du als Konditor schmackhafte Kreationen, die du mit Raffinesse und Engagement selbstständig zubereitest. Zu deiner Angebotspalette zählt natürlich auch Diätgebäck, damit wirklich alle Kunden deine Leckereien genießen können.

Wenn du künstlerisch begabt bist und die vielen Techniken und Rezepte der Herstellung beherrschst, kannst du individuelle Wünsche deiner Kunden erfüllen. Als Konditor verwendest du auch moderne Maschinen, achtest auf Hygiene und hast Spaß daran, im Team zu arbeiten.

Damit sich Gäste rundum wohlfühlen, lernst du in deinem Beruf auch, ein persönliches Beratungsgespräch mit Kunden zu führen. Zum Einsatz kommen dein Talent und dein Können vor allem in Konditoreien und Cafés, aber auch in Restaurants oder Hotels. Das Tätigkeitsfeld ist breit gefächert und sehr abwechslungsreich. Dich erwartet also ein wirklich süßes Berufsleben. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Ein Beruf für junge Leute, die einen guten Gaumen und ein künstlerisches Auge haben. 

Besonderheiten

Das Tätigkeitsfeld des Konditors ist so breitgefächert, dass selbst bei einer Spezialisierung auf genügend Abwechslung nicht verzichtet werden muss. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Konditor-Handwerk
    * Lebensmitteltechniker
    * Meister im Konditor-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin finden Sie hier: www.bibb.de/de/berufesuche.php/profile/apprenticeship/74564645  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich.