Schornsteinfeger

Das Bild des rußverschmierten, schwarzen Mannes entspricht längst nicht mehr der Realität - mit Kohle heizen nur noch wenige Haushalte in Deutschland. Trotzdem bringst du als Schornsteinfeger den Menschen Glück. Denn du sorgst für Sicherheit, Sparsamkeit und Umweltfreundlichkeit der Haushalte.

Die Arbeit des Schornsteinfegers beschränkt sich längst nicht mehr auf das Kehren eines Ofens oder Schornsteins. Die Beratung der Kunden steht an erster Stelle: Du bist kompetenter und neutraler Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Haus. Vor allem im Rahmen des Umweltschutzes, der immer bedeutender wird, kommt dem Schornsteinfeger eine wichtige Rolle zu. Anhand von Messungen an den Feuerungsanlagen stellst du fest, ob die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadstoffausstoß eingehalten werden. Du dokumentierst diese Mess- und Prüfergebnisse für die Eigentümer und die Behörden. Darüberhinaus checkst du, ob Brennstoffe optimal und sicher genutzt werden.

Bei regelmäßigen Kontrollen sorgst du dafür, dass Schornsteine, Kamine, Heizungs- und Lüftungsanlagen sauber sind - und dass sie einwandfrei und ordnungsgemäß funktionieren. Treten gefährliche Mängel auf, meldest du sie dem Betreiber oder Eigentümer und überwachst deren Beseitigung.

Der Beruf des Schornsteinfegers ist also auch heute noch brandaktuell und hat interessante Aufgaben zu bieten. Du nutzt moderne Technologien, kommst viel herum, lernst Menschen kennen und trägst aktiv zur Luftreinhaltung bei. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur,
ein brandaktueller Beruf mit interessanten Aufgaben und fortschrittlichen Technologien. 

Besonderheiten

Der Schornsteinfeger kommt naturgemäß viel herum, lernt Menschen kennen und setzt sich aktiv für die Luftreinhaltung - für unsere Umwelt ein. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Schornsteinfeger-Handwerk
    * Meister im Schornsteinfeger-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/zur Schornsteinfegerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Niedersachsen:
www.schornsteinfeger-liv-niedersachsen.de/