Brexit-News – kurz zusammengefasst

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Brexit-News – kurz zusammengefasst

Aktuelle Änderungen nach dem Übergangszeitraum 31. Dezember 2020

Aufträge im Vereinigten Königreich/ Entsendungen/Dienstreisen

Die A1-Bescheinigung (Nachweis darüber, dass die Sozialversicherungsabgaben im Heimatland entrichtet werden – vermeidet Doppelzahlungen) für bereits bekannte Aufträge noch 2020 ausstellen lassen! Sie gilt dann noch 2 Jahre.

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Für bereits anerkannte Berufsqualifikationen bleibt die Anerkennung auch nach dem Brexit gültig.

Zollformalitäten

Ab Januar 2021 wird für das Vereinigte Königreich ein neues Zolltarifsystem UKGT (UK global tariff) gelten. Die durchschnittlichen Zollsätze sind geringer als im EU-Zolltarif. Einige Zölle sind auf Null reduziert.

Alle EU-Unternehmen, die Waren in das Vereinigte Königreich importieren oder exportieren möchten, müssen über eine EORI-Nummer verfügen, um die Zollbestimmungen zu erfüllen.

EU-interne Lieferantenerklärungen (LE) und Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft dürfen nicht mehr ausgestellt werden. Erfolgten Warenlieferungen bislang zollfrei, so verlieren Lagerware und verbaute Waren ihren Präferenzursprung.

CE-Kennzeichnung

Das Vereinigte Königreich führt eine neue UKCA-Kennzeichnung ein, die das CE-Zeichen auf dem britischen Markt ersetzt. An den technischen Produktanforderungen sowie den Verfahren zur Konformitätsbewertung ändert sich zunächst nichts. Die CE-Kennzeichnung behält bis zum 01.01.2022 ihre Gültigkeit, allerdings müssen die britischen und EU-Produktvorschriften identisch sein.

Rechtsform der Limited

Die Rechtsform der Limited bedarf einer zukünftigen Regelung, die noch nicht beschlossen ist. Sollte es nach der Übergangsfrist keine Regelung geben, werden die Limiteds in Deutschland wie eine OHG oder eine GbR behandelt. Das bedeutet, dass die Unternehmer mit ihrem Privatvermögen haften.   


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