Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

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Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

Weitere Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen – Anträge können in den nächsten Tagen online gestellt werden

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  startet heute.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die Förderhöhe hängt von der Betriebsgröße ab und kann maximal 50.000 Euro pro Monat betragen.

Ab heute können sich u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden.

Das Förderprogramm im Überblick

Wer kann Anträge stellen?

Kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb.

Welche Voraussetzung muss vorliegen?

Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019.

Was wird gefördert?

Förderzeitraum sind die Monate Juni bis August 2020, je nach Umsatzrückgang werden 40-80% der betrieblichen Fixkosten (u.a. Mieten, Pachten, Leasingraten, Zinsaufwendungen, notwendiger Instandhaltungsaufwand, Kosten für Auszubildende, Lizenzen und Versicherungen] erstattet.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Unternehmen bis 5 Beschäftigte max. 9.000 EUR
  • Unternehmen bis 10 Beschäftigte max. 15.000 EUR
  • Unternehmen bis 249 Beschäftigte max. 150.000 EUR
  • Härtefallregelung für Unternehmen bis 10 Beschäftigte, die sehr hohe Fixkosten haben (errechnete Überbrückungshilfe übersteigt Höchstsumme um das Doppelte)

Wie funktioniert das Verfahren?

  • Beratung und Antragstellung über eine/n Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/n Buchprüfer/in, vollständige Anträge werden über ein bundesweites Portal an die Bewilligungsstellen übermittelt
  • Die Beratungskosten gelten als Fixkosten und sind förderfähig
  • Bewilligung und Auszahlung durch die NBank
  • Nachweis der realisierten Umsätze und Fixkosten Antragstellung über eine/n Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/n Buchprüfer/in
  • Schlussrechnung durch die NBank (sofern Umsatzentwicklung in der Realität besser war als im Antrag angenommen ggfls. Aufforderung zur Rückzahlung eines Teilbetrages)

Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Kurzfakten zum Programmstart der Corona-Überbrückungshilfen