Die Probezeit in der Ausbildung nutzen

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Die Probezeit in der Ausbildung nutzen

Gute Kommunikation zwischen Betrieb und Auszubildenden als Voraussetzung

Der Ausbildungsbetrieb wie auch die Auszubildenden haben innerhalb der maximal viermonatigen Probezeit das Recht, die Ausbildung unkompliziert zu beenden. Ihnen als Ausbildungsbetrieb dient die Probezeit der Feststellung, ob die eingestellten Auszubildenden zu Ihrem Betrieb passen und in der Lage sind das angestrebte Ziel einer Ausbildung zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, sich Beurteilungskriterien auf fachlicher und persönlicher Ebene zu überlegen, an denen Sie Ihre Auszubildenden messen können. Sinnvoll sind konkrete und möglichst abwechslungsreiche Aufgabenstellungen, an denen Fähigkeiten und Verhaltensweisen erkannt werden können.

Die Handwerkskammer bietet Beurteilungshefte an, die Sie direkt bei uns bestellen können. Auch ein Heft zur Selbsteinschätzung der Auszubildenden können Sie bei uns erhalten.

Berücksichtigen sollten Sie auch die Leistungen in der Berufsschule, mit der Sie Kontakt halten sollten.

Während der Probezeit sollten Sie mit Ihren Auszubildenden Zwischengespräche führen. Dabei werden Eindrücke widergespiegelt, Erwartungen formuliert und ggf. Vereinbarungen getroffen. Urteilen Sie nicht vorschnell. Jeder ist lernfähig, wenn die Motivation dazu vorhanden ist. Auch die Auszubildenden erwarten eine Rückmeldung. In diesem Alter ist diese besonders wichtig für das Selbstwertgefühl, weshalb auch ein berechtigtes Lob nicht vergessen werden sollte.

Sollte es aber tatsächlich grundlegende Probleme geben, die auf eine mangelnde Ausbildungsreife, fachliche oder schulische Überforderung oder falsche Berufsvorstellungen hindeuten, sollten diese direkt angesprochen werden. Eventuell tun Sie sich und Ihren Auszubildenden mit der Übernahme nach der Probezeit auch keinen Gefallen.

Was für den Betrieb gilt, gilt auch für die Auszubildenden. Auch sie können prüfen, ob die Vorstellungen vom Beruf, die Ansprüche und Erwartungen in Bezug auf die Vermittlung von Wissen, die gestellten Anforderungen oder das Betriebsklima richtig für sie sind. Ungefähr die Hälfte der vorzeitigen Lösungen gehen auf die Initiative der Auszubildenden zurück. Leider formulieren diese häufig ihre Enttäuschungen oder unerfüllten Erwartungen nicht,  sondern schauen sich vorschnell nach einer Alternative um, die heutzutage nicht allzu schwer zu finden ist.

Das Ziel sollte aber sein, dass es gar nicht erst soweit kommt. Regelmäßige Gespräche über gegenseitige Erwartungen und Empfindungen sind daher wichtig. Sollte es dennoch zu einer schriftlichen Kündigung innerhalb der Probezeit kommen, sollten Sie Ihren Auszubildenden die Gründe mitteilen, damit sie ihr Verhalten verändern können.

Auch von den Auszubildenden kann ein Benennen der Kündigungsgründe erwartet werden. Bitte informieren Sie auch die Handwerkskammer zur Löschung des Lehrvertrages und die Berufsschule über eine Beendigung.


Ausbildungsberater
Landkreis Emsland und Grafschaft Bentheim

Telefon 0541 6929-520
r.brinkrolf@hwk-osnabrueck.de