Kurzfristige Fördermöglichkeit des Bundes

Förderung für Elektromobilität

Kurzfristige Fördermöglichkeit des Bundes

Das Saubere-Luft-Programm ermöglicht es bis zum 25.05.2018 Fördermittel für die Investitionsmehrkosten für Hybrid- und Elektrofahrzeuge zu beantragen.

Dies ist ein Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung der Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs im Rahmen des „Saubere-Luft-Programms“ (Förderrichtlinie „Erneuerbar Mobil“) des Bundes. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können je nach Unternehmensgröße 40-60 % der Investitionsmehrkosten eines Hybrid- oder Elektrofahrzeuges sowie der Investitionskosten der benötigten Ladeinfrastruktur beantragen. Denn durch die Umstellung der Fahrzeugflotten von Taxiunternehmen, Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden sowie Transport- und Lieferdiensten auf Elektrofahrzeuge kann ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Luftschadstoffbelastung im städtischen Raum geleistet werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit stellt für dieses Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“ 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die kurze Beantragungsfrist. Eine Projektskizze muss dazu bis zum 25.05.2018 eingereicht werden.

Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie bitte an unsere Beauftragte für Innovation und Technologie Frau Wurm.


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