Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

Sie nehmen an einem Meistervorbereitungslehrgang und an der Meisterprüfung teil? Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) besteht die Möglichkeit einer Förderung.

Was wird gefördert?

Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, werden gefördert.

Wie wird gefördert?

40 % des Darlehens werden Ihnen bei Prüfungserfolg erlassen. Für die restlichen 60 % erhalten Sie ein Angebot der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Sollten Sie einen Vollzeitlehrgang belegen, erhalten Sie zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag, welcher einkommens- und vermögensabhängig ist.

Wie beantrage ich die Förderung?

Wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter.

Da die Förderung von Beginn des Monats an, in dem der Lehrgang beginnt, geleistet wird, empfehlen wir die Anträge auf Förderung früh genug zu stellen.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG gibt es hier.

WiN

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) ist ein Förderprogramm, dasHandwerksunternehmen finanziell bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter unterstützt.

Beschäftigte aus Unternehmen und Betriebsinhaber von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können die Förderung beantragen. Allerdings muss die Betriebsstätte des Unternehmens in Niedersachsen liegen.

Es werden Ausgaben für die Qualifizierung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und Personalausgaben für die Teilnehmer (Freistellungskosten) bis maximal 50% der Gesamtkosten geördert. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 €.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Lehrgang eine Qualifikation vermittelt, die am Arbeitsmarkt verwendet werden kann. Außerdem muss der Lehrgang mit einem Zertifikat abgeschlossen werden.

Die Förderung muss vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme über das Online-Portal der NBank beantragt werden. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.

Weitere Informationen zur WiN Förderung finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

Beratungsstelle Hannover
NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Telefon: 0511 30031-333
Telefax: 0511 30031-11333
beratung@nbank.de

HuB-Begabten-Stiftung

Sie haben Talent in Ihrem Handwerksberuf und sind jung? Bewerben Sie sich bei der HuB-Begabten-Stiftung.

An talentierte Lehrlinge und Gesellen vergibt die HuB-Begabten-Stiftung Preise und Stipendien, um Sie beim Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie z.B. dem Meister zu unterstützen.

Auch junge Meisterinnen und Meister, die sich in der Region selbstständig machen wollen, haben die Chance ein Stipendium für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten.

Förderung / Stipendium der HuB-Begabtenstiftung – Ausschreibung

Förderung / Stipendium der HuB-Begabtenstiftung – Online-Bewerbung

Sie finden das Angebot interessant? Werden Sie Partner.

Sie möchten junge Menschen im Handwerk unterstützen? Als Mitglied der HuB-Begabten-Stiftung fördern Sie den Nachwuchs des Handwerks in Aus- und Weiterbildung.

Spendenkonto

Volksbank Osnabrück eG
BLZ 265 900 25
Konto: 1 100 100 300

Ansprechpartner

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Sven Ruschhaupt
Bramscher Str. 134-136
49088 Osnabrück

Tel. 0541 6929-100
Fax 0541 6929-99-100
s.ruschhaupt@hwk-osnabrueck.de

Geschäftsführer
Sven Ruschhaupt

Kuratoriumsvorsitzender
Jens-Peter Zuther

Stiftungsratsvorsitzender
Kai Schaupmann

Bildungsscheck

Der Bildungsscheck gibt Ihnen die Möglichkeit sich in Ihrem Beruf weiterzubilden, wenn Sie in einem Betrieb Nordrhein-Westfalen arbeiten.

Die Fördermaßnahme des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums richtet sich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

Durch den Bildungsscheck haben Zuwanderer die Chance Ihre vorhandenen Qualifikationen auszubauen und ihr berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, anerkennen zu lassen. Un- oder Angelernte haben die Möglichkeit ihren Berufsabschluss nachzuholen.

Weitere Informationen finden hier.