Infos für Auszubildende



Ausbildungsberatung

Eine gute und gelungene Ausbildung ist der erste wichtige Schritt in eine erfolgreiche berufliche und private Zukunft. Wir unterstützen Dich dabei, dass er gelingt. Als neutrale Berater stehen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim den Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden gleichermaßen zur Verfügung und können über Rechte und Pflichten beider Seiten Auskunft geben.

Du bekommst eine gute Beratung, hilfreiche Tipps und spannende Angebote, wie Du aus Deiner Lehrzeit das Beste herausholst. Auch bei Fragen und Problemen stehen die Ausbildungsberater Dir zur Verfügung. elbstverständlich wird alles, was in den Beratungsgesprächen besprochen wird vertraulich behandelt. Gerne können wir Fragen telefonisch beantworten oder Dich im Betrieb besuchen.

Deine Ansprechpartner


Ausbildungsberater
Landkreis Emsland und Grafschaft Bentheim

Telefon 0541 6929-520
r.brinkrolf@hwk-osnabrueck.de


Ausbildungsberater
Stadt Osnabrück

Telefon 0541 6929-523
u.koch@hwk-osnabrueck.de


Ausbildungsberaterin
Landkreis Osnabrück

Telefon 0541 6929-524
d.riemann@hwk-osnabrueck.de

Überbetriebliche Ausbildung (ÜLU)

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung oder treffender gesagt die Betriebsbegleitende Ausbildung ist in den Berufsbildungszentren der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim fester Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk.

Durch den Einsatz praxisnaher und handlungsorientierter Ausbildungsmethoden ergänzt die betriebsbegleitende Ausbildung die betriebliche Ausbildungsqualität. Beste Ausstattung und hervorragend ausgebildete Lehrwerkmeister, die ihr Handwerk verstehen, garantieren den unmittelbaren Mehrwert für Betrieb und Lehrling: Ausbildung, die sich rechnet. In den meisten Ausbildungsberufen im Handwerk wird die betriebliche Ausbildung daher durch Kurse (überbetriebliche Unterweisung) ergänzt, die auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses durch die Vollversammlungen beschlossen und dadurch verbindlich werden. Die ÜLU stellt die

  • Vertiefung und Systematisierung der beruflichen Grundbildung,
  • Ergänzung und Sicherung eines einheitlich hohen Niveaus durch Ausgleich von innerbetrieblicher Spezialisierung und
  • Anpassung der Berufsqualifikation an die aktuelle technologische Entwicklung sicher.

Dabei sind die Berufsbildungs- und Technologiezentren mehr als die verlängerte Werkbank der Betriebe, nämlich anerkannter dritter Lernort, von dem Auszubildende und Ausbildungsbetriebe gleichermaßen profitieren.

Welche und wie viele ÜLU-Lehrgänge sind in meinem Beruf vorgesehen?

Bei der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer kannst Du erfahren, welche ÜLU-Lehrgänge für Deinen Beruf verbindlich vorgeschrieben sind. Die Einladung hierzu erfolgt im Regelfall über den Träger, der die Lehrgänge durchführt. Es besteht eine Verpflichtung zur Freistellung, zur Teilnahme und zur Kostenübernahme durch den Ausbildungsbetrieb. Die Durchführung der ÜLU-Lehrgänge und die Vermittlung der Lehrgangsinhalte im Ausbildungsbetrieb sind nicht vorgesehen, Befreiungen sind nur im Einzelfall und auf Antrag möglich.

Weitere Infos findest Du hier.

Elektronisches Berichtsheft

Seit dem 1. Oktober 2017 ist es möglich, dass Du Dein Berichtsheft nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch führen darfst.  Daher muss in Deinem  Berufsausbildungsvertrag angegeben werden, ob das Berichtsheft schriftlich oder elektronisch geführt wird.

In welcher Form Du Deinen Ausbildungsnachweis führen sollst, entscheidet Dein Ausbildungsbetrieb. Nach  § 13 Abs. 1 Nr. 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bist Du dann ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, den Ausbildungsnachweis zu führen. Bei wiederholter Missachtung dieser Pflicht käme gegebenenfalls eine Kündigung nach § 22 BBiG in Betracht. Im Berufsbildungsgesetz ist auch geregelt, dass die Ausbildungsnachweise am Arbeitsplatz zu führen sind.

Bei der Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung können alle Auszubildenden entweder ein schriftlich oder elektronisch geführtes Berichtsheft vorlegen. Das Berichtsheft sollte von Dir und vom Ausbilder abgezeichnet werden. Dies ist auch mit einer elektronischen Signatur möglich.

Unterstützung während der Ausbildung

Fördermöglichkeiten und pädagogische Unterstützung

Rund um die Prüfung

Jeder Auszubildende legt während seiner Berufsausbildung eine Zwischenprüfung (Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung) ab. Am Ende der Ausbildung muss in der Abschluss- oder Gesellenprüfung (je nach Ausbildungsverordnung Gesellenprüfung Teil 2) bewiesen werden, dass die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsberuf erlernt wurden.

Die Prüfungen werden von den von Handwerkskammer und Innungen errichteten Prüfungsausschüssen abgenommen.

Alle Infos rund um die Prüfungen findest Du hier!


Sachbearbeiter Gesellenprüfungswesen

Telefon 0541 6929-522
d.lebeda@hwk-osnabrueck.de

Werde Ausbildungsbotschafter!

Dir gefällt Deine Ausbildung, Du bist kommunikativ und willst Dich persönlich weiterentwickeln?

Werde Ausbildungsbotschafter!

Deine Aufgaben:

  • Teilnahme an einer eintägigen Kommunikations- und Präsentationsschulung
  • Schuleinsätze: Dort stellst Du Deinen persönlichen Weg in die Ausbildung, Deinen Ausbildungsberuf und die Karrieremöglichkeiten im Unternehmen vor

In einer Schulung werden alle Auszubildenden auf ihre Schuleinsätze vorbereitet. Diese beinhaltet Themen wie Kommunikations-, Präsentations- und Gesprächstechniken. Teilnehmen kann jedes IHK und HWK zugehörige Unternehmen aus Stadt und Landkreis Osnabrück. Die Teilnahme an der Schulung ist kostenfrei.

Alle weiteren Infos erhältst Du hier!


Projektkoordinatorin
"Ausbildungsbotschafter/in"

Telefon 0541 6929-556
m.wirtz-winkler@hwk-osnabrueck.de

Teilzeitausbildung

Ausbildung in Teilzeit ist eine Chance für junge Mütter und Väter und junge Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Die Handwerkskammer berät über Möglichkeiten und Modelle. Für junge Mütter und Väter, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, ist eine handwerkliche Ausbildung in Teilzeit eine Chance, sich eine berufliche Zukunftsperspektive aufzubauen. Denn: Je früher Eltern in die Berufswelt integriert werden, umso eher können sie dort dauerhaft Fuß fassen.

Erfahrungen von Ausbildungsbetrieben mit Modellen der Teilzeitausbildung zeigen, dass die Arbeitsleistung und der Lernerfolg der Lehrlinge gleich hoch sind. Ihre Zuverlässigkeit und Motivation werden im Vergleich zu „Vollzeit-Lehrlingen“ aber deutlich höher beurteilt. Zudem bietet die Teilzeitorganisation den Betrieben auch den Vorteil einer ausgeprägten Flexibilität. Die wöchentliche Mindestausbildungszeit sollte zwischen 25 und 30 Wochenstunden (einschließlich Berufsschulunterricht) liegen. Die Anwesenheitszeit im Betrieb kann unter den Beteiligten abgestimmt werden. Die Dauer der Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend der Kürzung der wöchentlichen Ausbildungszeit, höchstens jedoch um das Eineinhalbfache, wenn es keine formalen Verkürzungsmöglichkeiten gibt.

Die Ausbildungsvergütung wird anteilig gekürzt. Der Berufsschulunterricht und die Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung (ÜLU) müssen voll besucht werden, wobei die Unterrichtszeit auf die Teilzeitausbildung angerechnet wird.

Die Teilzeitausbildung ist ein modernes Instrument der Ausbildungspolitik, das der Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familie Rechnung trägt. Für die Betriebe ist diese Form der Ausbildung nicht zuletzt auch ein Imagegewinn.


Ausbildungsberater
Stadt Osnabrück

Telefon 0541 6929-523
u.koch@hwk-osnabrueck.de

Flyer Teilzeitausbildung