Regional ausgerichtete Betriebe berücksichtigen Gas-Umlage belastet energieintensive Handwerksbetriebe

Kleinbetriebe bei Entlastungsmaßnahmen nicht ausgrenzen.

Deutscher Kalender Datum 1. Oktober 2022   Rechner und Gasumlage mit 2,419 Cent
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„Durch die für Oktober 2022 angekündigte Gas-Umlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde steigen die Energiekosten auch für viele Handwerksbetriebe weiter spürbar an“, so Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V. zu den Gas-Umlageplänen. Die Gaspreise haben bereits jetzt ein kritisches Niveau erreicht. „Besonders für energieintensive Branchen, wie zum Beispiel Bäckereien, Fleischereien oder die Textilreinigung, die besonders stark auf die Nutzung von Gas angewiesen sind, bedeutet die Umlage nun einen weiteren Anstieg der Energiekosten.“

Berechnungen zeigen, dass eine Fleischerei beispielsweise mit zwei Filialen, 18 Beschäftigten und einem jährlichen Gasverbrauch von ungefähr 348.680 Kilowattstunden durch die Gas-Umlage pro Jahr 8.435 Euro mehr zahlen müsste. Bei einem Textilreinigungsbetrieb mit 8 Beschäftigten und einem jährlichen Gasverbrauch von 228.258 Kilowattstunden lägen die zusätzlichen Kosten bei 5.522 Euro, bei einer Bäckerei mit 53 Beschäftigten und einem jährlichen Gasverbrauch von 138.171 Kilowattstunden bei 3.342 Euro. Für kleine Betriebe stellen diese Summen aufgrund der Energiepreisentwicklungen der letzten Monate eine große Herausforderung dar. Sie können die gestiegenen Kosten nicht oder nur sehr schwer auf ihre Kunden überwälzen.

„Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, energie- und handelsintensive industrielle Betriebe wettbewerbsfähig zu halten, dürfen aber kleine und Kleinstbetriebe aus den Förderprogrammen der Bundesebene nicht ausgegrenzt werden“, so Sander. „Die ausschließliche Ausrichtung der Förderung an der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen greift zu kurz. Auch regional ausgerichtete Betriebe aus dem kleinbetrieblichen Sektor mit einem überdurchschnittlich hohen Energieverbrauch müssen berücksichtigt werden.“ Vor diesem Hintergrund ist die Stoßrichtung der vom Land Niedersachsen eingereichten Bundesratsinitiative für ein branchenoffenes und bundesweit wirkendes Förderprogramm für den Mittelstand von großer Bedeutung. „Sollten Klein- und Kleinstunternehmen auch weiterhin im Rahmen der Bundeshilfsprogramme ausgenommen bleiben, ist es richtig, diese Betriebe bei den von der Landesregierung angekündigten regionalen Härtefallfonds zu berücksichtigen“, erläutert Sander weiter. „Wichtig ist, die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen auf besonders hart betroffene Betriebe auszuweiten und auf Steuermehreinnahmen zu verzichten.“