Qualitätsgesicherte Unterstützung von Pflegebedürftigen

Reinigung in Privathaushalten
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Gebäudereiniger-Handwerk bietet qualitätsgesicherte Unterstützung von Pflegebedürftigen an

Gemeinsame Initiative von Landesinnung und IKK classic

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro im Monat. Dieser Betrag kann eingesetzt werden, um die eigene Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit zu fördern oder mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen die Pflegeperson zu entlasten. Wichtig dabei ist, dass die Angebote qualitätsgesichert und vom Land Niedersachsen anerkannt sind.

Die Landesinnung Niedersachsen des Gebäudereiniger-Handwerks hat Ende April in Kooperation mit der IKK classic erstmals Mitarbeiter ihrer Mitgliedsbetriebe mit einer zweitägigen Maßnahme qualifiziert, um diese Unterstützung im Alltag anbieten zu können. Weitere Termine sollen folgen. Das ursprünglich geplante Seminar wurde aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen ins Internet verlegt und als Online-Seminar durchgeführt. Zuvor hatte das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie das Weiterbildungskonzept der Kooperationspartner genehmigt. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, mit dem sie ihre Dienstleistungen auf Kosten der Pflegekassen erbringen können.

IKK classic unterstützt bei Weiterbildung

Gebäudereiniger sind in Sachen Hygiene Profis und unterstützen mit ihrem Fachwissen und Fertigkeiten schon lange das Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen. „Diesen Vorteil sollten auch Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden versorgt werden, nutzen können“, meint Andreas Schönhalz, Landesgeschäftsführer der IKK classic. „Ich freue mich, dass unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater die Landesinnung bei der Qualifizierung der Teilnehmer aktiv unterstützen können.“ Die Referenten der IKK classic und der Landesinnung Niedersachsen vermitteln in den Seminaren unter anderem Grundlagen des Infektions- und Gesundheitsschutzes, notwendiges Know-how im persönlichen Umgang mit Menschen mit Einschränkungen durch Krankheit oder Behinderung sowie leistungsrechtliche Basiskenntnisse. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die von der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft entwickelte, vierstündige Ausbildung zum Demenz-Partner. „Als Innung wollen wir unseren Mitgliedsbetrieben durch die zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme natürlich auch ein neues Geschäftsfeld aufzeigen“, sagt der Geschäftsführer der Landesinnung Niedersachsen des Gebäudereiniger-Handwerks, Burkhard Räcker. „Den Teilnehmern war es aber auch ein persönliches Anliegen, pflegebedürftige Menschen aktiv unterstützen zu können. Alle sind sich ihrer Verantwortung dabei sehr bewusst.“

Markt im Wachstum

Fast 300.000 Pflegebedürftige werden in Niedersachsen ambulant betreut und können Entlastungsleistungen auf Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Ihre Anzahl wird in Zukunft wachsen. Die Pflegekassen gewähren die Leistung unbürokratisch. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Voraussetzung ist laut IKK classic lediglich, dass bei ihnen mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde. Im Monat stehen Betroffenen dafür maximal 125 Euro zur Verfügung. Liegt eine Abtretungserklärung vor, kann das Gebäudereiniger-Unternehmen auch direkt mit der Kasse abrechnen. Um haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen zu können, ist es aber zwingend notwendig, dass das Unternehmen qualitätsgesicherte Angebote nachweisen kann. Diese müssen von zertifizierten Mitarbeitern ausgeführt werden. Die Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks stellt Interessierten auf Nachfrage eine Liste mit Innungsbetrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, zur Verfügung.