Gelungener Ausbildungsstart!

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Gelungener Ausbildungsstart!

Tipps für Betriebe rund um den Start der Ausbildung

  • Ausbildungsvertrag in der Lehrlingsrolle eingetragen
  • Bei der Berufsschule angemeldet
  • Berichtsheft organisiert
  • Betrieblicher Ausbildungsanspruch ist allen Mitarbeiter*innen bekannt

Nun kann die Ausbildung beginnen!? NICHT GANZ!!

Sicherlich sind dies die ersten wichtigen Schritte. Jedoch sollte ein Ausbildungsbetrieb für einen gelungenen Ausbildungsstart noch einige weitere Punkte beachten! Denn gerade der Start in die Ausbildung hat für Ihre neuen Auszubildenden eine besondere Bedeutung. Neue Umgebung, neuer Tagesablauf, viele Informationen in kurzer Zeit, oftmals körperliche neue Belastungen, neue Regeln und Personen uvm. Kurzgefasst: ein neuer Lebensabschnitt. Aber auch Sie, als Ausbildungsbetrieb, müssen die Auszubildenden erst einmal kennenlernen. Außerdem können Sie mit einem guten Start auch Marketing betreiben und so potenzielle Auszubildendeauf Ihren Betrieb aufmerksam machen.

Damit sich Auszubildende von Anfang an gut in Ihrem Betrieb einleben, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Im Grunde beginnt die Planung des Ausbildungsstarts bereits vor dem 01.08.
  2. Informationen an die neu startenden Auszubildenden sollten vorab ausgehändigt werden
    Starttermin, Uhrzeit und Treffpunkt sollten vor Beginn der Ausbildung mitgeteilt werden.
    Wer ist Ansprechpartner*in?
    Welche Arbeitskleidung/Ausrüstung muss mitgebracht werden. Idealerweise sollte Arbeitskleidung ggf. bereits vorher ausgehändigt werden.
    Gibt es vor Ort die Möglichkeit der Verpflegung oder müssen die Auszubildenden sich selbt etwas mitbringen?
    Welche Berufsschule wird wann besucht?
  3. Planen des ersten Ausbildungstages/der ersten Wochen
    Planen Sie für sich die ersten Wochen extra Zeit für die neu startenden Auszubildenden ein.
    Wichtig dabei: Beziehen Sie auch Ihre Mitarbeiter*innen mit in die Planung ein, indem Sie sie vorab über die Neueinstellungen informieren und Verantwortliche mit in die Planung des Ablaufs der ersten Wochen/Einsatzzeiten/Berufsschultag etc. involvieren. Vielleicht ordnen Sie Ihre Auszubildenden sogar für die erste Zeit einer festen Person oder anderen Auszubildenden zu (= Patenmodell).
  4. Sorgen Sie für viele Gesprächsmöglichkeiten zwischen Ihnen und den Auszubildenden
    So können Sie erste Probleme ggf. schnell aus der Welt schaffen und sich selbst ein Bild der Auszubildenden machen.
  5. Führen Sie ab dem 01.08. die geplanten Einheiten durch
  6. Legen Sie die Regeln der Ausbildung in Ihrem Hause fest und besprechen Sie diese mit den Auszubildenden
    Mit Hilfe einer schriftlichen Zusatzvereinbarung können Sie ergänzend zum Ausbildungsvertrag wichtige Punkte wie Berichtsheftabgabe, Verhalten bei Krankheit und andere Betriebsregeln schriftlich festlegen. So haben Auszubildende diese Informationen in gebündelter Form immer griffbereit und durch das Besprechen der Punkte können Fragen geklärt werden. Und nebenbei haben Sie sich auch formal abgesichert. Denn sollte sich ein*e Auszubildende*r in der Ausbildungszeit nicht an diese Regeln halten, können Sie auf Grund der schriftlichen Fixierung an bestimmter Stelle auch formale Mittel wie,  im „Extremfall“, Abmahnungen einsetzen. Ein Muster für eine Zusatzvereinbarung können Sie z.B. unserem Heft „Gelungener Ausbildungsstart“ aus dem Ordner „Qualität in der Ausbildung“ entnehmen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
  7. Halten Sie in der ersten Phase Rücksprache mit der Berufsschule und mit den Meistern der Lehrgänge
    So können Sie am Ende der Probezeit die Leistungen bestmöglich einschätzen.

Dies sind nur einige Anregungen, die letztendlich nicht Anspruch auf Vollständigkeit haben. Auch der  Artikel zum Thema „Probezeit“ kann ergänzend gesehen werden.

In Summe unser Tipp: Führen Sie diese Phase bewusst durch!  Wir wünschen Ihnen und Ihren Auszubildenden einen guten Start! Bei Rückfragen steht Ihnen die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer gerne zur Verfügung.


Ausbildungsberater
Landkreis Emsland und Grafschaft Bentheim

Telefon 0541 6929-520
r.brinkrolf@hwk-osnabrueck.de