Gestärkt aus der Krise

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Gestärkt aus der Krise

Das Konjunkturprogramm der Koalition

Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss ein kraftvolles, zielgerichtetes und zukunftsorientiertes Konjunkturprogramm beschlossen. Nachdem die Corona-bedingten Einschränkungen in verschiedenen Schritten gelockert werden konnten, gilt es nun, die konjunkturelle Erholung massiv zu unterstützen. Dazu werden klassische Instrumente der Konjunkturstützung eingesetzt und zugleich mit gezielten Investitionen nachhaltig die Zukunftsfähigkeit des Landes gestärkt.

Um die konjunkturelle Belebung zu unterstützen, wird deutlich die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. So wird unter anderem mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent und einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für einen kräftigen konjunkturellen Impuls gesorgt.

Unternehmen wird gezielt durch die Krise geholfen. Mit der Überbrückungshilfe werden kleinen und mittleren Unternehmen und Soloselbständigen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die kommenden Monate neue Zuschüsse gewährt und sie so in ihrer Existenz gesichert. Zur Sicherung der Liquidität werden zudem für alle Unternehmen die Möglichkeiten des steuerlichen Verlustrücktrags erweitert. Mit der degressiven Abschreibung und erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter wird darüber hinaus ein gezielter Investitionsanreiz gesetzt.

Ein ganz wesentlicher Teil der Investitionen wird von den Kommunen geleistet. Deshalb sorgt die Bundesregierung mit dem kommunalen Solidarpakt 2020 dafür, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben, indem die Ausfälle bei der Gewerbesteuer zur Hälfte durch den Bund kompensiert werden. Zusätzlich werden die Kommunen durch die dauerhafte Erhöhung des Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft entlastet. Damit werden nachhaltig die finanziellen Spielräume der Kommunen für Investitionen gestärkt.

Mit dem Zukunftspaket wird die Modernisierung des Landes vorangetrieben. Um die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte insbesondere hinsichtlich der Energiewende und bei der Erreichung der Klimaziele zu meistern, werden enorme Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche wie Klimaschutz und Wasserstofftechnologien geleistet. Gleichzeitig werden wichtige Impulse gesetzt, damit das Land wirtschaftlich stark und innovativ bleibt, u. a. durch die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und zusätzliche Mittel für den Bereich Digitales. Im Bereich der Mobilität wird mit Investitionen zum Beispiel in die Ladeinfrastruktur, die Elektromobilität und die Batteriezellfertigung für einen industriepolitischen Schub gesorgt.

Gleichzeitig wird die Planungssicherheit von Bürgerinnen und Bürgern und der Unternehmen gestärkt, indem im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert und die EEG-Umlage durch einen beträchtlichen Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes auf 6,5 (2021) bzw. 6,0 (2022) Cent begrenzt werden.

Hier finden Sie die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 mit den Einzelheiten des Konjunkturprogramms.