Handwerk warnt vor hohen Belastungen durch Reform der Grundsteuer

Grundsteuerreform
Christian Horz

Handwerk warnt vor hohen Belastungen durch Reform der Grundsteuer

Politik muss kluge Lösung finden

Im Rahmen einer Expertenanhörung mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz und mehreren Landesministern wurde über eine mögliche Öffnungsklausel für das zukünftige Grundsteuergesetz beraten. Während sich Scholz mittlerweile dem Vorschlag gegenüber offen zeigt, den Ländern abweichende Grundsteuerregeln zu ermöglichen, kritisiert die Hauptgeschäftsführerkonferenz der norddeutschen Handwerkskammern den Vorschlag: „Solche Insellösungen hätten zur Folge, dass Handwerkerinnen und Handwerker mit Betriebseigentum in unterschiedlichen Bundesländern möglicherweise mit unterschiedlichen Berechnungsmodellen konfrontiert wären.“

Darüber hinaus sieht man im Handwerk das politische Versprechen der Aufkommensneutralität gefährdet. Der bisherige Entwurf zur Grundsteuer von Bundesfinanzminister Scholz sieht vor, den Marktwert von Gewerbe und anderen Immobilien über Bodenrichtwerte und eine Reihe weiterer Kriterien zu bestimmen. „Wie will man in einem hoch belasteten Wohnungsmarkt ein System beherrschen, welches sich an stetig steigenden Mieten und zunehmenden Baukosten orientiert?“, fragen sich Handwerksvertreter und befürchten einen ständig automatisierten Anstieg der Grundsteuerbelastung.

Des Weiteren würde die Bewertung von selbstgenutzten Gewerbeimmobilien in einem Sachwertverfahren zum Teil umfangreiche Erhebungen von Gebäudedaten und zusätzliche Erklärungspflichten der Eigentümer erforderlich machen. „Dieses Modell wird zu hohen bürokratischen Mehrbelastungen und aus diesem Grund zu wenig Verständnis bei den Handwerksbetrieben führen“, mahnen die Spitzenvertreter an.

Zur Erfassung der relevanten Kriterien müssten bundesweit tausende neue Mitarbeiter in den Finanzbehörden eingestellt werden. „Das System verschlingt zusätzliche Steuermittel, ohne dass es einen zusätzlichen Nutzen stiftet“, gibt die Hauptgeschäftsführerkonferenz zu bedenken.

Das Handwerk setzt sich im Grundsatz für ein leicht erfassbares Grundsteuermodell ein. „Eine einfache Bemessungsgrundlage sorgt für Transparenz. In einem einheitlichen System kann jeder Steuerpflichtige anhand der Hebesatzhöhe nachvollziehen, wie viel Grundsteuer er im Vergleich zu anderen Kommunen zu zahlen hat und wie sich die Belastung im Laufe der Zeit entwickelt“, ist sich die Konferenz einig. Des Weiteren dürfen die unterschiedlichen Verfahren zur Bewertung der Grundsteuerlast bei Wohnobjekten bzw. Geschäftsgrundstücken nicht zu einer Belastungsverschiebung hin zu Gewerbeobjekten führen.

Zum Hintergrund:
Bundesweit belief sich das Grundsteueraufkommen im Jahr 2018 auf rund 14 Milliarden Euro. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung muss bis zum Ende des Jahres stehen. Dann haben die 11.000 Kommunen in Deutschland fünf Jahre Zeit, 36 Millionen Grundstücke bundesweit zu bewerten, an jedem Werktag 29.000 Grundstücke. Wird keine Einigung erzielt, darf die Grundsteuer von den Kommunen ab 2020 nicht mehr eingezogen werden.