Mit „Assistierter Ausbildung“ Herausforderungen des Ausbildungsmarktes bewältigen

Unterstützung bei beruflicher Orientierung, Bewerberauswahl sowie bei Organisation und Durchführung der Berufsausbildung.

Ausbilder und Auszubildenden zum Elektriker bei der praktischen Ausbildung

Der Ausbildungsmarkt in Deutschland ist gekennzeichnet von einem andauernden Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage bei Ausbildungsplätzen und adäquaten Bewerberinnen und Bewerbern. Betriebliche Ausbildung ist immer auch als ein Prozess anzusehen, der pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten folgt. Junge Menschen auszubilden und zu fördern, die die gestellten Anforderungen nicht auf Anhieb erfüllen, scheint im Widerspruch zu den ökonomischen und betrieblichen Erfordernissen zu stehen. Das Modell der „Assistierten Ausbildung“ weist einen Weg, die scheinbaren Interessengegensätze auszugleichen.

Die Assistierte Ausbildung (AsA) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit im Jugendlichenbereich, das nach seiner Erprobung von 2015 bis 2020 nun mit dem ähnlichen Förderinstrument „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ zusammengeführt und unter neuem Namen „AsA flex“ als dauerhaftes Förderinstrument im SGB III verankert ist.

Die AsA richtet sich sowohl an Ausbildungsplatzsuchende bzw. Auszubildende als auch an Unternehmen und bietet beiden Seiten Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, der Bewerberauswahl sowie bei der Organisation und Durchführung der Berufsausbildung. Vorgesehen ist die Begleitung benachteiligter Jugendlicher in regulärer Ausbildung mit dem Ziel, die Berufsausbildung abzuschließen und den Übergang in Erwerbstätigkeit erfolgreich abzusichern.

Das für Betriebe und Teilnehmende kostenfreie Angebot kann bereits bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz unterstützen oder ausbildungsbegleitend wahrgenommen werden. Auszubildende erhalten bedarfsgerechten Stütz- und Förderunterricht und sozialpädagogische Begleitung. Die inhaltliche Ausrichtung und der zeitliche Rahmen werden flexibel und bedarfsgerecht gestaltet. Maßgeblich sind die individuellen Förderbedarfe der Teilnehmenden ebenso wie die Bedarfe und Rahmenbedingungen bei den Betrieben. Auch Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung können gefördert werden. Unternehmen können bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung optional Unterstützung in Anspruch nehmen. Zusätzlich steht den Teilnehmenden und deren Betrieben während der gesamten Förderung eine Ausbildungsbegleiterin bzw. ein Ausbildungsbegleiter als feste Ansprechperson zur Seite.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.