Hilfen des Landes zur Unterstützung der Ausbildung

Corona Finanzhilfen
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Hilfen des Landes zur Unterstützung der Ausbildung

Antragstellung ab sofort möglich

Förderanträge zur Unterstützung der Ausbildung können ab sofort bei der NBank gestellt werden.

Mobilitätsprämie für Auszubildende – Einmalige Prämie in Höhe von 500 Euro

Ziel der Prämie ist die Mobilität von Auszubildenden angesichts der angespannten Ausbildungssituation aufgrund der Covid-19-Pandemie zu fördern.

  • Auszubildende, die im Jahr 2020 oder 2021 eine Ausbildung beginnen und deren Probezeit bereits abgelaufen ist
  • Wohnung und Ausbildungsstätte liegen 45 km auseinander bzw. Fahrzeit mit dem ÖPNV zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte beträgt mindestens eine Stunde

Zur Mobilitätsprämie für Auszubildende

Entlastung Ausbildungsbetriebe

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen bestehende Ausbildungsverträge verlängern oder zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen, unterstützt Sie diese Prämie. Ziel der Prämie ist, die betriebliche Ausbildung in der angespannten Situation, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, zu unterstützen und zu entlasten.

  • Prämie in Höhe von 500 Euro bzw. 1000 Euro
  • Für Unternehmen mit Ausbildungsstätte in Niedersachsen
  • Verlängerung oder zusätzliche Schaffung von Ausbildungsverträgen

Zur Prämie „Entlastung Ausbildungsbetriebe“

Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenzazubis)

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen, unterstützt Sie diese Förderung. Damit soll sichergestellt werden, dass die begonnene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Den Auszubildenden wird damit der Weg in den Beruf geebnet. Gleichzeitig wird für Wirtschaft und Betriebe ein Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftenachwuchses geleistet.

  • Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (oder pandemiebedingt beendeter Ausbildungsvertrag)
  • Förderung maximal 50% der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal 60% der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)“
  • Betriebs-/Ausbildungsstätte in Niedersachsen
  • Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten

Zur Förderung „Insolvenzazubis“


Fachbereichsleiter Berufsbildung

Telefon 0541 6929-530
g.miladinovic@hwk-osnabrueck.de