Inkrafttreten der geänderten Straßenverkehrsordnung

Verkehrssituation Osnabrück
Kara

Inkrafttreten der geänderten Straßenverkehrsordnung

Neuregelungen u.a. zu Radverkehr und Elektromobilität, erhöhte Bußgelder für Park/Halteverbotsverstöße und Hinweis auf die „coronabedingte“ Verlängerung der Ausnahmen von Sonntagsfahrverbot

Zum 28. April 2020 sind umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (sowie begleitende Modifikationen der Bußgeldvorschriften) in Kraft getreten.

Erläuterungen des BMVI

Neuer Bußgeldkatalog

Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt

Auswahl von Änderungen

  • Rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Generelles Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen (bislang galt nur Parkverbot)
  • Vereinfachungen/Klarstellungen für Lastenfahrräder (neues Sinnbild „Lastenfahrrad“ zur Markungen von Parkflächen und Ladezonen)
  • Vereinheitlichung der Gebührenregelungen für die Beantragung von Großraum- und Schwertransporten (ab Januar 2021)
  • Höhere Bußgelder beim Parken/Halten auf Geh- und Radwegen, Schutzstreifen und in „zweiter Reihe“ (Die Bußgelder bei Verletzung des neuen Halteverbots auf Radschutzstreifen oder beim Halten in zweiter Reihe liegen nun z.B. bei 55 Euro. Wenn eine Behinderung oder Gefährdung durch die Kontrollbehörde festgestellt wird, steigen die Bußgelder auf bis zu 70 bzw. 100/110 Euro und wären damit „Punkte“ bewährt.)

Bewertung

Der ZDH hatte im Oktober 2019 nach Konsultation der Handwerksorganisation eine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben.

Zahlreiche Anpassungen, die für mehr Verkehrssicherheit sorgen und verstärkt den Radverkehr und elektromobile Konzepte berücksichtigen, sind im Grundsatz zu begrüßen. Aus Sicht des Handwerks kritisch hinterfragt wurden jedoch die starken Erhöhungen der Bußgeldvorschriften (u.a. Parken in zweiter Reihe, auf Fahrradschutzstreifen), ohne dass gleichzeitig Regelungen für notwendige gewerbliche Verkehre getroffen wurden, die weiterhin in der Nähe ihrer Kunden halten müssen. (u.a. Vorschlag zu Lade-/Arbeitszonen).

Den Anregungen für gewerbliche Verkehre wurde im weiteren Rechtssetzungsverfahren nicht gefolgt. Problematisch ist insbesondere die pauschale Erhöhung der Bußgelder, da nun (wenn z.B. eine Behinderung angenommen wird) schneller „Punkte“ für die Fahrer im Handwerk drohen können. Der ZDH wird weiterhin auf die stärkere Berücksichtigung der notwendigen fließenden wie ruhenden gewerblichen Verkehre im Straßenverkehrsrecht drängen.

Corona: Hinweis auf Verlängerung der Sonderregelungen für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Die Bundesländer haben Lockerungen des Fahrverbotes an Sonn- und Feiertagen vorgenommen, um Versorgungsengpässen infolge der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen. Diese Sonderregelungen gelten mittlerweile in allen Bundesländern für sämtliche Fahrzeuge unabhängig von den transportierten Gütern.

Diese Regelungen wurden zwischenzeitlich verlängert. Eine Übersicht zur Geltungsdauer dieser Regelung (teils bis Ende Mai, teils bis September) in den einzelnen Bundesländern finden Sie in der verlinkten Übersicht des Bundesamtes für den Güterverkehr. Bitte beachten Sie bei bundesländerüberschreitenden Fahrten die unterschiedlichen Geltungszeiten der Befreiung. Weiterführende Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen Länderbehörden.

Die Übersicht des BMVI zu allen aktuellen Maßnahmen mit Bezug zu Corona im Bereich des Straßenverkehrs finden Sie hier.