Start ab 1. März 2023 Förderung Klimafreundlicher Neubau und für effiziente Gebäude

Förderung von Neubau und Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude.

Verschiedene Würfel mit Bildern und der Aufschrift Fördermittel liegen auf Bargeld
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Am 1. März 2023 startet das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“, und am 1. Januar 2023 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet.

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen. Die Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ wird zum 1. März 2023 in Kraft treten. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des Bundesministeriums Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterläuft.

Mit der KFN sollen in Form von zinsverbilligten Krediten die Schaffung klimagerechten neuen Wohnraums und neuer Wohngebäude gefördert werden. Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt.

Die KFN ergänzt die ebenfalls bereits zu Beginn des Jahres am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen. Mit dem der neuen Förderrichtlinie werden nunmehr auch Eigenleistungen, Serielles Sanieren im Sinne der BEG – Wohngebäude (BEG WG) und die provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt gefördert.

Für Fragen steht Ihnen Michel Durieux gerne zur Verfügung (durieux@zdh.de).