Urteil vom 20. Januar 2022 Massenhafte Abmahnungen wegen Google Fonts Nutzung

Dynamische Nutzung der Schriftart Google Fonts auf Webseiten stellt schadensersatzbegründenden Datenschutzverstoß dar.

Paragraph und das Wort Abmahnung auf schwarzem Hintergrund
fotogestoeber

Derzeit kommt es zu massenhaften Abmahnungen von Handwerksbetrieben aufgrund der dynamischen Einbindung von Google-Fonts auf der Webseite.

Auslöser ist ein Urteil des Landgerichtes München I vom 20. Januar 2022 – 3 0 17493/ 20, welches entschieden hat, dass die dynamische Nutzung der Schriftart Google Fonts auf Webseiten einen schadensersatzbegründenden Datenschutzverstoß darstellt. Denn durch die Nutzung von Google Fonts erfolgt ein Datentransfer der IP-Adresse des Webseitenbesuchers in die USA.

Dementsprechend erfolgen seit dem Frühjahr Abmahnungen, die unter Berufung auf das Urteil einen entsprechenden Verstoß rügen und Schadensersatz fordern. Weiter wird gegebenenfalls auch der Ersatz der Anwaltskosten, sowie in Einzelfällen eine Auskunft über die erhobenen Daten nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung verlangt.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. hat Informationen zu den Massenabmahnungen bei Google Fonts veröffentlicht. Am 24. November 2022 hat das Land Niedersachsen eine Pressemitteilung zu den Abmahnungen veröffentlicht, die Sie hier einsehen können.

Falls eine Webseite besteht, empfehlen wir, auch wenn Ihnen noch keine Abmahnung vorliegt, die Webseite von einem Fachmann überprüfen zu lassen und eine gegebenenfalls dynamische Einbindung von Google-Fonts auf eine lokale Einbindung umstellen zu lassen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich beraten. Gerne können Sie auch uns kontaktieren.