Meisterprämie im Handwerk

Meisterprämie im Handwerk
skywalk154

Meisterprämie im Handwerk

Profitieren Sie vom Zuschuss für Ihren Meisterlehrgang

Sie haben Ihre Meisterprüfung erfolgreich hinter sich gebracht? Dann lassen Sie sich dafür mit 4.000 Euro belohnen!

Gefördert werden Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben. Gefördert wird die erfolgreiche Meisterprüfung nach der Handwerksordnung, welche seit dem 1. September 2017 bestanden wurde (Datum des Meisterprüfungszeugnisses). Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen am Jahresende 2023 wird auf der Homepage der NBank bekannt gegeben (Ausschlussfrist).

Die Meisterprämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet. Sie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Die Prämie wird nur einmal pro Person in Höhe von 4.000 Euro gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Prämie wird nur gewährt, sofern für denselben Abschluss nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde. Die Antragsstellung und Bewilligung erfolgt durch über das Kundenportal der NBank. Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Bewilligung durch die NBank.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare erhalten Sie bei der NBank.


Weiterbildungsberaterin

Telefon 0541 6929-731
n.kolkmeyer@hwk-osnabrueck.de