
Ab dem 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen auf 12 Euro brutto je Stunde.
Allgemeinen Informationen zum neuen Mindestlohn finden Sie hier. Wichtige Fragen und Antworten zum Mindestlohn finden Sie hier.
Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Änderung der geringfügigen Beschäftigung in Kraft. Die Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung wird von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Die neue Verdienstgrenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen und ist für die Zukunft an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt.
Zukünftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission, erstmals wieder zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.
Allgemeinen Informationen zur geringfügigen Beschäftigung finden Sie hier.