Berufsausbildung in Teilzeit

Finger dreht Würfel um, auf dem Voll und Teil steht, dahinter Würfel mit dem Wort Zeit
Fokussiert

Berufsausbildung in Teilzeit

Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten

Nach der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes in 2020 ist es möglich, ohne Angaben von Gründen, eine Ausbildung in Teilzeit anzubieten. Es muss lediglich die formale Voraussetzung eingehalten werden, dass sich Arbeitgeber*in und Auszubildende*r vertraglich darüber verständigt haben und sich die notwendige Verlängerung der Ausbildungsdauer nicht über das 1,5-fache der Regellehrzeit erstreckt.

Die Handwerkskammer empfiehlt bei dieser Entscheidung zu berücksichtigen, dass trotz Teilzeit eine inhaltlich sinnvolle Ausbildung möglich sein muss. Das beinhaltet die Vermittlung des notwendigen Wissens und der praktischen Fähigkeiten.

Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann rechtlich während der gesamten oder anteiligen Ausbildungsdauer um max. 50 Prozent reduziert werden. Ob der Weg der maximalen Arbeitszeitreduzierung tatsächlich beschritten wird, sollte gut überlegt sein. In der Regel wird die Berufsschule in Vollzeit besucht und das im 1. Lehrjahr auch an zwei Tagen. Damit bleibt nur noch wenig Ausbildungszeit für den Betrieb übrig. Die Gesamtausbildungsdauer verlängert sich entsprechend um die gekürzten Zeiten, also z.B. bei 50 Prozent von drei Lehrjahren auf 4,5 Jahre (von 36 Monaten auf 54 Monate). Bei 3,5-jähriger Ausbildung auf 5 ¼ Jahre (von 42 Monaten auf 63 Mon.).

Aber auch eine Verkürzung um z.B. 25 Prozent ist möglich und sinnvoll. Denn diese Variante lässt sich besser mit den schulischen und betrieblichen Voraussetzungen vereinbaren. Unter Umständen kann sich aber auch die Ausbildungsdauer durch bestimmte anrechenbare Gründe (z.B. Vorbildung, Schulabschluss, Alter) verkürzen. Auch die Frage des Ausbildungsbeginns ist vorab zu klären, da die Ausbildung immer zum Datum der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung enden sollte.

Bei Fragen zur Durchführung einer Teilzeitausbildung, wenden Sie sich bitte vor Ausbildungsvertragsabschluss an unsere Ausbildungsberater*innen.

Hinweis! Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat seine Broschüre zur Teilzeitberufsausbildung neu auferlegt. Die Broschüre informiert über die Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung und bietet zudem einen Überblick über vorhandene staatliche Unterstützungsleistungen.

Ihre Ansprechpartner*innen


Ausbildungsberater
Landkreis Emsland und Grafschaft Bentheim

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