Neue Ausbildungsordnungen im Elektrohandwerk

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Neue Ausbildungsordnungen im Elektrohandwerk

Ausbildungsstruktur im E-Handwerk auf vier Berufe angepasst

Zum 1. August 2021 treten die neuen Ausbildungsverordnungen im Elektrohandwerk in Kraft. Aus den bisherigen sieben Berufen mit den jeweiligen Fachrichtungen werden in Zukunft vier Berufe.

Ausbildungsberufe Elektrohandwerk
Habermehl

Neu: Elektroniker*in für Gebäudesystemintegration

Herausragende Neuerung ist der Beruf Elektroniker*in für Gebäudesystemintegration. Er wird sich in Zukunft für leistungsstärkere Auszubildende öffnen, die in Sachen Abstraktion und Planung bereits gute Leistungen im mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereich gezeigt haben. Die Ausbildung von Abiturient*innen, Personen mit Studienerfahrung, aber auch von guten bis sehr guten Realschülern*innen ist denkbar.

Diese Berufe bleiben

Der zahlenmäßig stärkste Ausbildungsberuf Elektroniker*in der Fachrichtung (FR) Energie- und Gebäudetechnik sowie Elektroniker*in für Maschinen- und Antriebstechnik bleiben bestehen.

Diese Berufe entfallen

Die*Der Systemelektroniker*in als Monoberuf entfällt in Zukunft und geht in die FR Automatisierungs- und Systemtechnik sowie in die*den Elektroniker*in für Maschinen- und Antriebstechnik auf.

Einsatzgebiete der*des Informationselektroniker*in

Die*Der Elektroniker*in FR Informations- und Telekommunikationstechnik und die beiden bisherigen Schwerpunkte der*des Informationselektroniker*in gehen in den neuen Beruf der*des Informationselektroniker*in ohne Schwerpunkte, allerdings mit unterschiedlichen Einsatzgebieten über.

Gestreckte Gesellenprüfungen in allen neuen Berufen

Die gestreckte Form der Gesellenprüfung wurde bereits in allen „alten“ Berufen mit Ausnahme der*des Informationselektroniker*in praktiziert. In der Neuordnung wird auch dieser Beruf in die gestreckte Gesellenprüfung mit einbezogen. Die Gewichtung der Teil-1-Prüfung wird von 40 Prozent auf 30 Prozent reduziert.

Bereits bestehende Lehrverhältnisse

Die neuen Ausbildungsordnungen gelten für Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2021. Alle bisherigen Lehrverträge laufen nach der bisherigen Form weiter. Die vielen Fragen zur Anrechnung unterschiedlicher Vorbildung und die Planung von Standorten zur Beschulung und zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sind noch nicht abschließend beantwortet.

Sollten Sie hierzu oder allgemein zur Neuordnung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung.

Ansprechpartner*innen


Ausbildungsberater
Landkreis Emsland und Grafschaft Bentheim

Telefon 0541 6929-520
r.brinkrolf@hwk-osnabrueck.de



Telefon +49 541 6929-0
info@hwk-osnabrueck.de