
Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen
Niedersachsen weitet seine Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie weiter aus. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gelten bereits ab dem 24. November 2021 strengere 2G-Regeln.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen ab sofort verschärfte 2G-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden zusätzlich ausgeweitet. Dabei gilt grundsätzlich, dass drinnen strengere Schutzmaßnahmen zum Tragen kommen als draußen!
Mit der neuen Verordnung verschärft Niedersachsen vor allem sein Warnstufenkonzept. Warnstufe 1 tritt bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz ab 3 bis einschließlich 6 in Kraft. Warnstufe 2 gilt nun ab einer Hospitalisierungsinzidenz, die höher als 6 bis einschließlich 9 ist. Warnstufe 3 dann bei einem Wert größer als 9.
Die Übersicht der Landesregierung zeigt, wann welche Corona-Maßnahmen in Kraft treten und wer davon betroffen ist.
Die aktuelle Corona-Landesverordnung finden Sie hier.