Antragsfrist bis zum 20. April 2023 Neuer Förderaufruf für Elektromobile

Neuer Förderaufruf des BMDV zur Förderung von elektromobilien Fahrzeugen (Pkw und Leichtfahrzeuge) und zugehöriger Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine.

Förderung für Elektromobilität

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 10. März 2023 einen neuen Förderaufruf auf Basis der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ über den Projektträger Jülich (PtJ) gestartet, der sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen richtet:

Gefördert werden in diesem Aufruf ausschließlich folgende Elektrofahrzeuge:

  • Klasse M1 („typische“ Pkw, max. 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz),
  • Elektro-Leichtfahrzeuge der Klassen
    ? L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h
    ? L5e: Dreirädriges Kleinkraftrad über 45 km/h
    ? L6e: Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug bis 45 km/h
    ? L7e: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 450 kg
  • sowie die im Zusammenhang mit der Beantragung benötigte Ladeinfrastruktur.
  • Nutzfahrzeuge sind in diesem Aufruf nicht förderfähig.

Durch das Programm werden die Investitionsmehrausgaben bis zu 40 Prozent gefördert. In Hinblick auf die Elektrofahrzeuge wird dieser Betrag im Vergleich zu einem Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb ermittelt. Dazu findet sich auf der Seite des Projektträgers eine Berechnungstabelle. Kleine und mittlere Unternehmen können einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent erhalten.

Die Fördermittel pro Antrag müssen bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben mindestens 15.000 Euro betragen, bei allen anderen mindestens 17.850 Euro. Der Betrieb der Fahrzeuge muss mit 100 Prozent erneuerbarer Energie erfolgen. Entsprechend Ziffer 7 des Förderaufrufes erfolgt eine Priorisierung eingegangener Anträge. Dabei werden u.a. Anträge mit einer hohen Zahl von beantragten Fahrzeugen bevorzugt.

Die Anträge müssen bis spätestens 20. April 2023 eingereicht werden. Alle Unterlagen und weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf der Webseite des Projektträgers Jülich.

Häufig gestellte Fragen und Antworten bezüglich der Antragstellung finden Sie unter diesem Link.

Hier können nur Ausschnitte aus den Förderbedingungen dargestellt werden, weitere Auskünfte erteilt der Projektträger: Fachbereich Elektromobilität und Verkehrskonzepte (EVI 2) 030 20199-3500 (Mo-Fr 10 bis 15:00 Uhr) ptj-evi2-emob@fz-juelich.de.