Pflegekassen fördern Abrechnung hauswirtschaftlicher Leistungen

Reinigung in Privathaushalten

Pflegekassen fördern Abrechnung hauswirtschaftlicher Leistungen

Anerkennung im Schwerpunkt Reinigungsarbeiten in Privathaushalten als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“

Im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI können Pflegebedürftige u.a. auch mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen unterstützt werden. Diese Leistungen werden stark nachgefragt. Die Abrechnung dieser Leistungen mit den Pflegekassen ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft.

Im 5. Abschnitt des SGB XI werden die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für „Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA)“ beschrieben. Neben Betreuung, Beaufsichtigung und Alltagsbegleitung umfassen diese Leistungen auch die Unterstützung der Pflegebedürftigen durch hauswirtschaftliche Dienstleistungen in ihrem unmittelbaren Umfeld.

Immer mehr Menschen werden immer älter. Diese Entwicklung trägt zu einer wachsenden Zahl von Pflegebedürftigen bei. Pflegedürftigkeit wiederum erzeugt über den beschriebenen Anspruch Nachfrage nach hauswirtschaftlicher Unterstützung zur Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Der vorhandene Bedarf wird durch die Berichte der Senioren- und Pflegestützpunkte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie vielfältige Anfragen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim (LS) und auch in unserem Hause bestätigt. Nach der aktuellen Pflegestatistik 2017 erhalten in Niedersachsen rund 290.000 Personen Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich der häuslichen Pflege. Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich zur Verfügung, der neben anderen Verwendungszwecken auch für die Inanspruchnahme hauswirtschaftlicher Dienstleistungen eingesetzt werden kann. Das entspricht in der Summe Pflegeleistungen von rd. 36 Mio € monatlich. Selbst wenn nur rund 50 % des zustehenden Betrages für hauswirtschaftliche Dienstleistungen eingesetzt werden, erzeugt dies in Niedersachsen ein Nachfragepotential von rd. 18 Mio € monatlich.

Interessierte Reinigungsunternehmen in Niedersachsen haben die Möglichkeit sich anerkennen zu lassen und Pflegebedürftigen solche Leistungen anzubieten.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Schreiben und dem Infoblatt.