Programm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert

Metallarbeiter mit Lehrling in der Werkstatt
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Programm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert

Verbesserung der Maßnahmen zur Stärkung und Stabilisierung der betrieblichen Berufsausbildung

Das Bundeskabinett hat am 17. März 2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gebilligt. Ziel ist es, die betriebliche Berufsausbildung zu stabilisieren und zu stärken. Ausbildungs- und Übernahmeprämien werden verdoppelt und der Kreis anspruchsberechtigter Unternehmen ausgeweitet. Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit und die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung werden verbessert. Ein Sonderzuschuss hilft Kleinstunternehmen. Kosten für externe Vorbereitungskurse werden anteilig übernommen. Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Änderungen in den entsprechenden Förderrichtlinien sollen schnellstmöglich erfolgen und treten dann unmittelbar in Kraft.

Die Definition der Corona-Betroffenheit als Fördervoraussetzung für alle Programmlinien wurde deutlich erweitert und liegt für Ausbildungsverhältnisse, die ab 1. Juni 2021 beginnen, bei einem Monat Kurzarbeit oder einem Umsatzrückgang in einem Monat in Höhe von 30 Prozent vor.

Für das Bundesprogramm stehen im Jahr 2021 500 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 200 Mio. Euro sind für Ausgaben im kommenden Jahr vorgesehen.

Erhöhung der Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden, Ausweitung der Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit

Dafür werden die Förderungen im Rahmen der ersten Förderrichtlinie deutlich verbessert:

  • Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 2. 000 Euro auf 4. 000 Euro erhöht.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht.
  • Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
  • All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
  • Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1.000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

Die bei diesen Förderleistungen vorgesehenen Verbesserungen werden im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie umgesetzt. Die Änderungen werden im Laufe des März bekannt gemacht. Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Förderung von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung und Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungslehrgängen

Die Fördervoraussetzungen werden flexibilisiert, die Förderbeträge werden laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht und die Förderung wird einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht. So ist künftig auch die Förderung des Auszubildende zeitweise abgebenden Stammausbildungsbetriebes möglich:

  • Zur Unterstützung einer oder mehrerer aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird nun ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt.
  • Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden oder – unabhängig von der Größe – der aufnehmende Betrieb oder ein Bildungsträger bspw. eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte.
  • Die Mindestdauer der förderfähigen Auftrags- und Verbundausbildung beträgt künftig nur noch vier Wochen.
  • Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.

Für pandemiebetroffene Unternehmen können die Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge für Auszubildende im Jahr 2021 hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro pro Auszubildender oder Auszubildenden. Als Voraussetzung muss der*dem Auszubildenden die Teilnahme am Prüfungsvorbereitungskurs, ohne Eigenbeteiligung an den Kosten durch den Ausbildungsbetrieb, gewährleistet werden. Zudem muss die*der Auszubildende regelmäßig an dem Kurs teilnehmen.

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Gesellen- und Abschlussprüfungsvorbereitungskurse wird von der Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie durchgeführt. Die Änderungen dieser Förderrichtlinie erfolgen schnellstmöglich und treten anschließend unmittelbar in Kraft. Auch die Knappschaft-Bahn-See stellt auf ihrer Website entsprechende Formulare mit Hinweisen und Hilfen bereit.

Die angekündigte Änderung der Zweiten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildungen sowie der Zuschuss für externe Gesellen- und Abschlussprüfungsvorbereitungskurse können bei der Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.

Die Informationen zur Ausbildungsprämie werden von uns auf dieser Seite ständig aktualisiert.

Weitere Informationen

Wissenswertes zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Webseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Webseite der Bundesagentur für Arbeit