LKW-Maut auf allen Bundesstraßen

Rechtzeitig auf Mautausweitung vorbereiten

LKW-Maut auf allen Bundesstraßen

Ab 1. Juli 2018 werden alle deutschen Bundesstraßen mautpflichtig.

Neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen werden ab 1. Juli 2018 auch alle sonstigen (auch innerstädtische!) Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen. Fahrzeuge ab 7,5 t (inkl. Anhänger) sind mautpflichtig, wenn ihre überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist oder sie konkret für den Gütertransport verwendet werden. Dies trifft für einen Großteil der im Handwerk genutzten Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse zu.

Prüfen Sie, ob Ihr betriebliches Fahrzeug mautpflichtig ist. Lesen Sie hierzu die ergänzenden Klarstellungen des ZDH.

Werden mautpflichtige Straßen in der Arbeitspraxis genutzt?

Tabelle der mautpflichtigen Strecken

Fallen die betrieblichen Fahrzeuge in die mautpflichtige Gewichtsklasse ab 7,5t zGG (ggf. mit Anhängern)?

Handwerksbetriebe können durch die gelegentliche Nutzung von Anhängern in den Geltungsbereich der Fernstraßenmaut kommen. Das bloße Vorhandensein einer Anhängerkupplung hat jedoch keine Folgen. Es kommt auf die konkrete Nutzung eines Anhängers auf einer mautpflichtigen Strecke an.

Fallen die betrieblichen Fahrzeuge nach ihrer Zweckbestimmung bzw. konkreten Nutzung in die Mautpflicht?

Die Mautpflicht besteht gemäß Paragraph 1 Absatz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der genannten Gewichtsklassen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden.

Typische Handwerksfahrzeuge, die Materialien, Werkzeuge oder eigene Produkte transportieren, fallen demnach bei Nutzung mautpflichtiger Straßen regelmäßig in den Geltungsbereich der Fernstraßenmaut – unabhängig davon, ob der Gütertransport als Werkverkehr oder gewerblicher Güterkraftverkehr gilt oder es sich um eine Leer- oder Privat-Fahrt handelt.

Infos zur Mautpflicht im Handwerk (insbesondere bei Sonderfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen) finden Sie auf der ZDH-Themenseite.

 

Ausnahmen

Grundsätzlich von der Maut befreit sind gemäß Paragraph 1 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (Auswahl; siehe auch Information von Toll Collect)

  • Kraftomnibusse,
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei, des Zivil- und Katastrophenschutzes etc.
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden.

Von der Maut befreite Fahrzeuge können (müssen aber nicht) bei Toll Collect registriert werden, um vorab Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.

 

Haben Sie die ersten drei Fragen mit „Ja“ beantwortet? Dann müssen Sie entscheiden:

Welche Methode der Mauterfassung soll gewählt werden?

Die Mauterfassung erfolgt durch die Firma Toll Collect. Es gibt drei Methoden zur Meldung der mautpflichtigen Strecke:

Betriebe, deren Fahrzeuge regelmäßig in die Mautpflicht fallen, sollten vor Juli 2018 den Einbau einer OBU erwägen und ggf. rechtzeitig den Einbau einleiten. Kurz vor dem 1. Juli ist mit Engpässen zu rechnen. Auch der Zeitaufwand für den Abschluss der zuvor notwendigen Registrierung ist zu bedenken.

Kurzbeschreibung für Neukunden der Firma Toll Collect.

Die On Board Unit wird von der Firma Toll Collect kostenfrei zur Miete zur Verfügung gestellt. Das betroffene Unternehmen muss die Einbaukosten durch einen von Toll Collect zertifizierten Servicepartner (und die Kosten für die Ausfallstunden von Fahrzeug und Beschäftigten) tragen.

Rechtliche Grundlagen

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 10. Juni 2015

Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG – Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen

Bußgeldkatalog

 


Geschäftsführer Betriebsberatung und Strukturförderung

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