
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien). Diese werden zeitnah auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zu Ihrer Vorab-Information sind diese bereits hier verfügbar.