Ab 1. Januar 2023 Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Neue Förderrichtlinien inklusive der technischen Mindestanforderungen.

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Ab 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien). Diese werden zeitnah auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zu Ihrer Vorab-Information sind diese bereits hier verfügbar.


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