Ausgangsstoffe vieler PU-Werkstoffe sind Diisocyanate, die als gesundheitsgefährdend gelten. Um die Gesundheitsgefährdung zu minimieren, wurde im August 2020 mit dem Beschränkungseintrag Nr. 74 im Anhang der REACH-Verordnung (EG) NR. 1907/2006 eine neue Regelung zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von Diisocyanaten veröffentlicht.
Dieser Beschränkungseintrag sieht vor, dass Lieferanten Diisocyanate als Stoffe oder Bestandteil in anderen Gemischen seit dem 24. Februar 2022 nur noch in Verkehr bringen dürfen, wenn die Konzentration in Summe unter 0,1 Gew.-% liegt oder der oben genannte Hinweis auf die angemessene Schulung deutlich von den übrigen Angaben unterscheidbar auf dem Etikett angebracht ist. Darüber hinaus ist der Lieferant verpflichtet, dem Abnehmer Schulungsmaterialien und Schulungen zur Verfügung zu stellen, in denen die Besonderheiten der gelieferten Produkte, einschließlich Zusammensetzung, Verpackung und Design, berücksichtigt werden.
Ab dem 24. August 2023 dürfen PU-Werkstoffe, die den Ausgangsstoff Diisocyanat in einer Konzentration von mindestens 0,1 Gew.-% enthalten, nur noch eingesetzt werden, wenn eine entsprechende Schulung nachgewiesen werden kann.
Das gilt für alle Arbeitnehmer und Selbstständige, die Diisocyanate als Stoffe oder Bestandteile in anderen Stoffen oder in Gemischen für die industrielle und gewerbliche Verwendung handhaben oder die Handhabung überwachen.
Die Schulung muss von einem Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt werden, der seine Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung erlangt hat, also z.B. einer Sicherheitsfachkraft, die hierfür eine entsprechende Ausbildung durchlaufen hat. Die Mindestinhalte der Schulungen sind in Abhängigkeit vom Anwendungsfall im Beschränkungseintrag in der REACH-Verordnung genannt.
Die Schulungen können in Präsenz in Schulungsstätte oder im eigenen Haus oder auch online webbasiert oder im virtuellen Klassenzimmer durchgeführt werden. Einige Inhalte wie praktische Übungen, die eines Feedbacks des Trainers bedürfen, müssen allerdings in Präsenz geschult werden.
Die Schulungen beinhalten eine Prüfung, z.B. in Form eines Multiple-Choice-Tests, um den erfolgreichen Abschluss bestätigen zu können. Der Arbeitgeber oder Selbständige ist verpflichtet, den erfolgreichen Abschluss zu dokumentieren bzw. die Dokumentation vorzuhalten. Eine Prüfung durch die Überwachungsbehörden ist z.B. bei einer Baustellenbegehung oder einem Betriebsbesuch möglich. Die Schulung ist mindestens alle 5 Jahre zu wiederholen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), verschiedenen Fachverbänden sowie Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Schulungen und Schulungsmaterialien, und weitere Informationen finden Sie hier:
- eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1149&from=DE
- Bei dem jeweiligen Lieferanten Ihrer Werkstoffe
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Diisocyanate.html
- www.fsk-vsv.de/wp-content/uploads/2020/10/FSK-REACH-Leitfaden-2020-Verlauf.pdf
- www.safeusediisocyanates.eu
- https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/gefahrstoffe-beim-bauen-renovieren-und-reinigen/isocyanate
- https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fach-themen/isocyanat-schulung