So bereiten sich die Friseure auf die Öffnung vor

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So bereiten sich die Friseure auf die Öffnung vor

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) entwickelt Branchenstandard für Friseurbetriebe

Das gesamte Friseurhandwerk bereitet sich mit Hochdruck auf den bevorstehenden Re-Start der Branche Anfang Mai 2020 vor. Angesichts der Corona Pandemie stehen dabei die Sicherheit und der Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden an erster Stelle.

Entsprechend des Auftrags der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder hat die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) verbindliche Pandemie-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk definiert.

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben.

Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:

  • Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
  • Obligatorisches Haarewaschen im Salon
  • Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
  • Abschaffung von Wartezonen
  • Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
  • Optimierte Lüftung
  • Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz

Um Friseurbetriebe bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsschutzstandards zu unterstützen, entwickelt die BGW zusätzlich eine Handlungshilfe. Diese wird mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Gewerkschaft abgestimmt und wird vor der voraussichtlichen Wiedereröffnung der Friseursalons vorliegen.

Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Friseurbetriebe ist auf www.bgw-online.de/corona zu finden. Auf ihrer Infoseite für Versicherte veröffentlicht die BGW zeitnah aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie.

Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 – 18 80 erhalten Mitgliedsbetriebe und Versicherte Auskünfte zu Fragen rund um das Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: Montag – Donnerstag: 7.30 – 16 Uhr und Freitag: 7.30 – 14.30 Uhr.

Downloads

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk