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Betriebsberatung

Technische Beratung

Das notwendige technische Wissen eines Unternehmers geht heutzutage weit über das handwerkliche Können und  gewerkspezifische Kenntnisse hinaus. Firmeninhaber – genauso wie Existenzgründer – müssen in zunehmendem Maße über den Tellerrand hinausschauen und sich mit technischen Regelwerken und gesetzlichen Vorschriften befassen. Dazu kommen noch betriebsorganisatorische Aspekte, die sich mit dem Produktionsablauf beschäftigen. Eine ganz wichtige Rolle spielen dabei die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz.

Sind die Produkte des Unternehmens CE-kennzeichungspflichtig und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Welche Anforderungen stellt das Arbeitsschutzrecht?

Bei der Fülle an zu beachtenden Regeln ist es schwierig, den Überblick zu behalten und auf dem Laufenden zu bleiben. Wir helfen Ihnen, die für Sie relevanten Vorschriften zu finden und diese in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Zeitwertermittlung Ihrer Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände an.
  • Wir informieren Sie über EU-Richtlinien und –Verordnungen und geben Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen für die CE-Kennzeichnung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Arbeitssicherheit.
  • Wir ermitteln den Zeitwert Ihrer Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände.

CE-Kennzeichnung

Zurzeit gibt es mehr als 20 Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, die eine CE-Kennzeichnung für verschiedenste Produkte fordern. Ziel der EU ist es, vergleichbare Sicherheitsstandards und einen freien Warenverkehr innerhalb der EU für diese Produkte zu erreichen. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften für die einzelnen Produkte erfolgt in der Regel mit Hilfe harmonisierter Normen.

Um das CE-Zeichen zu vergeben und damit die Konformität des Produkts mit der dazugehörigen Vorschrift zu erklären, muss der Hersteller nachweisen, dass seine Produkte in gleichbleibender Qualität gefertigt werden. Die Anforderungen der einzelnen Rechtsvorschriften sind dabei sehr unterschiedlich.

Die Maschinenrichtlinie zum Beispiel erwartet eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung für die Produkte sowie je nach Maschinenart eine interne Fertigungskontrolle, eine Baumusterprüfung oder eine umfassende Qualitätssicherung.

Die Bauproduktenverordnung verlangt in jedem Fall eine werkseigene Produktionskontrolle und je nach Produkt darüber hinaus eine Typprüfung, Stichprobenprüfungen oder die Zertifizierung des Betriebes.

Eine der harmonisierten Normen zur Umsetzung der Bauproduktenverordnung ist die DIN EN 1090 für die Tragwerke aus Stahl oder Aluminium.

Arbeitssicherheit

Gesunde Mitarbeiter sind ein wesentlicher Faktor für ein erfolgreiches Unternehmen. Durch eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung kann ein Unternehmer viel dazu beitragen. Um diese Aufgabe im Rahmen begrenzter zeitlicher Möglichkeiten sinnvoll zu erfüllen, ist eine geeignete Arbeitsschutzorganisation unerlässlich. Wer ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit? Wer ist verantwortlich auf der Baustelle? Welche Dokumente werden benötigt? Welche Mitarbeiter muss ich wann unterweisen? Diese und viele andere Fragen sollten in einem modernen Unternehmen geklärt und dokumentiert sein.

Eine solche Arbeitsschutzorganisation wird auch von vielen Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung erwartet. Der Unternehmer soll die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz übernehmen und die notwendigen Maßnahmen eigeninitiativ umsetzen. Durch das Einhalten der Vorschriften erlangt ein Betriebsinhaber Rechtssicherheit für den Fall, dass ein Unfall oder eine Berufserkrankung eines Mitarbeiters auftreten sollten.

Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen steht? Wir überprüfen mit Ihnen zusammen Ihre Arbeitsschutzorganisation und besprechen mit Ihnen, welche Schritte Sie als nächstes gehen sollten.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

www.dguv.de
www.baua.de
www.gda-portal.de
www.inqa.de

Zeitwertermittlung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung – aber auch unabhängig davon – wird immer wieder die Frage nach dem Wert der betrieblichen Ausstattung gestellt. Die Ermittlung des Zeitwerts der vorhandenen Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände wird z.B. benötigt im Zusammenhang mit der Übergabe oder Übernahme von Betrieben, bei der Änderung der Rechtsform oder für Finanzierungsangelegenheiten.

Basierend auf den Leitsätzen für die Bewertung von Maschinen des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V., Köln) bieten wir Ihnen eine Zeitwertermittlung nach dem allgemein anerkannten Standard der „Arbeitsgemeinschaft Wert ermittelnder Berater im Handwerk“ an. Auf Grundlage von Neupreis und Baujahr wird unter Berücksichtigung von Faktoren wie Zustand, Ausstattung, Wartung und Reparatur der Zeitwert zum Wertermittlungsstichtag für die Gesamtheit des zu bewertenden Inventars bestimmt.

Ihre Ansprechpartnerin


Technische Beraterin, Schweißfachingenieurin

Telefon 0541 6929-950
a.vonhoeveling@hwk-osnabrueck.de



Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.